• Im IK-Verfahren des (S) meldet niemand eine Forderung an. Kosten sind gedeckt, S erhält auf Antrag gem. § 300 I Nr. 1 InsO schon nach einem 3/4 Jahr seine RSB. Alles super also.

    Aber: Nach Verfahrensaufhebung kommt Gläubiger (G) um die Ecke. Er wurde nach Verfahrenseröffnung vom IV zur Forderungsanmeldung aufgefordert. Leider unter der falschen Adresse. Brief kam an IV zurück ('Empfänger unbekannt'). IV hat keine neue Adresse ermittelt (wäre über das Internet einfach gewesen), sondern die Sache auf sich beruhen lassen.

    Als G nun von der vorzeitigen RSB erfährt wird er sauer. Frage: Wie weit geht die Pflicht des IV, Gläubigeraderessen zu ermitteln?

  • Der Aufforderungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung dürfte doch nach § 9 InsO veröffentlicht worden sein. Gleiches sollte für die Gläubigeranhörung vor Erteilung der RSB gelten. Damit hat der Gläubiger Gelegenheit zur Anmeldung und zur Stellungnahme erhalten. Dass er sie nicht genutzt hat, kann er m.E. niemandem vorwerfen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Zustellfiktion heilt alles, selbst pflichtwidrige unterlassene Zustellungen, siehe HamKo § 9, Rn 12. Frind ZInsO 2018, 2126 (das scharfe Schwert der Zustellung).

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Würde eigentlich nach 39 aufgefordert ?

    m.E.vorliegend irrelevant,da RSB erteilt. Auch nachranggläubiger sind im Rahmen des AEG einzubezeihen und auch unabhängig von dem Anmeldehindernis des § 179 III InsO am Verfahren zu beteiligen.
    Gleichwohl zu beachten: äußerst vorsorglich zur Anmeldung auffordern, da ggfls. Schenkungen eine Rolle spielen können (aber nicht zwingend, der Schuldner hat sämtliche Gläubiger anzugeben, unabhängig seiner Einschätzung ob nachrangig oder nicht !)

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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