Tod des Betroffenen vor Eintritt der Rechtskraft

  • Hallo,

    es ist eine Genehmigung zur Veräußerung von Grundbesitz erteilt worden, die auch an alle Beteiligten wirksam zugestellt worden ist. Vor Eintritt der Rechtskraft ist die Betroffene verstorben. Kann die rechtskräftige Genehmigung noch erteilt werden ?

  • Die Betreuung ist mit dem Tod beendet. Der Betreuer kann nicht mehr vertreten, die Erben müssen ran. Die benötigen keine Genehmigung des Betreuungsgerichts.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich hatte auch kürzlich einen entsprechenden Fall, bei dem ich dann nach dem Tod des Betreuten Nachlasspflegschaft angeordnet habe und dann ein nachlassgerichtliches Genehmigungsverfahren durchführen musste, weil die betreuungsgerichtliche Genehmigung durch den Tod des Betroffenen nicht mehr rechtskräftig werden konnte.

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