Löschung Veräußerungsbeschränkung

  • Hallo,

    ich habe hier eine Veräußerungsbeschränkung im Wohnungsgrundbuch,die teilweise gelöscht werden soll. Die Veräußerungsbeschränkung lautet unteranderem wie folgt: „Veräußerungsbeschränkung auf Lebenszeit der Eheleute X:erforderlich deren Zustimmung zu Veräußerung“.


    Dieser Teil der Veräußerungsbeschränkung soll gelöschtwerden. Der eine Ehegatte ist bereits verstorben.


    Der Notar legt jetzt lediglich eine Bewilligung und denAntrag des anderen Ehegatten zur Löschung der Veräußerungsbeschränkung vor.
    In der Urkunde haben alle anderen Wohnungseigentümer auchmitgewirkt, da noch andere Rechte in Abt. II geändert wurden.

    Mir fällt es jetzt schwer, das Mitwirken derWohnungseigentümer als Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärungauszulegen.
    Daher tendiere ich dazu, die Bewilligung zur Änderung derTeilungserklärung im Hinblick auf die Löschung der Veräußerungsbeschränkung derWohnungseigentümer zu verlangen.
    Zudem denke ich, dass den Beteiligten gar nicht bewusst war,dass die Löschung der Veräußerungsbeschränkung eine Änderung derTeilungserklärung ist


    Wie seht ihr das? Was würdet ihr anfordern oder würdet ihrdie Löschung sogar so eintragen?

  • Wie sieht denn die Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer in Bezug auf die Veränderung bei der Veräußerungsbeschränkung in der Urkunde konkret aus ?

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