dänische Eheurkunde von 1954 legalisieren ?

  • Hallo liebes Forum.
    in einem Erbscheinsverfahren wird zum Nachweis des Ehegattenerbrechs ein dänischer Trauschein von 1954 vorgelegt,der vom Bürgermeister der Stadt Frederiksberg erstellt worden ist. Dieser Trauschein bescheinigt, dass der A und die B am 25.09.195 gesetzmäßig und mit voller bürgerlichen Gültigkeit vor dem Bürgermeister von Federikskberg die Ehe geschlossen haben. Dem beigefügt ist eine Übersetzung des Trauscheins ins Deutsche, versehen mit dem Vermerk "Übersetzung beglaubigt" C Kriminalbeamter unterschrieben und mit einem Stempel versehen.
    Mir reicht das nicht... allerdings ist Dänemark Mitglied beim Haager Übereinkommen und eine Legalisierung einer Urkundedaher grundsätzlich nicht erforderlich....... oder sehe ich ein Problem, wo keines ist ? .

  • Du kannst zwar eine beglaubigte deutsche Übersetzung verlangen, nicht aber eine Legalisation einer europäischen Urkunde (vgl. Art. 59 EU-ErbVO).

    Und selbst bei anderweitigen ausländischen Dokumenten muss man in jedem Einzelfall eine Begründung haben, warum an der Echtheit der ausländischen öffentlichen Urkunde gezweifelt wird. Pauschal bei ausländischen Dokumenten eine Legalisation zu verlangen ist ein schwerer Ermessensfehler.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Hallo TL, danke für deine Rückantwort. Nach meinen Recherchen führen die Dänen Eheschaftsbücher..... Trauschein ist dann gleich Abschrift aus dem Eheschaftsbuch ?

  • Du schreibst doch, dass der Bürgermeister die Ehe bestätigt. Meinst du, dass das dann kirchlich ist?

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  • in einem Erbscheinsverfahren wird zum Nachweis des Ehegattenerbrechs ein dänischer Trauschein von 1954 vorgelegt ...

    Auch mit Übersetzung und Beglaubigung beweist der Trauschein von 1954 nur, dass damals eine Ehe geschlossen wurde, aber nicht, dass diese beim Tod des Erblasssers noch bestand.

    Was steht denn in der Sterbeurkunde zum Familienstand?

  • diese beim Tod des Erblasssers noch bestand

    Kann man diesen Nachweis (negative Tatsache, dass die Ehe nicht geschieden wurde) überhaupt verlangen? Ich meine, auch im Hinblick auf eine in Deutschland geschlossene Ehe.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • § 352 FamFG verlangt öffentliche Urkunden für "das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht". Bei einer deutschen Sterbeurkunde ist der Familienstand (nebst Name des letzten Partners) auch Bestandteil der Urkunde.

    Wenn Heirat und/oder Scheidung irgendwo stattgefunden haben, wo es kein vernünftiges Personenstandswesen gibt, dann genügen notfalls andere Beweismittel.

  • § 352 FamFG verlangt öffentliche Urkunden für "das Verhältnis, auf dem sein Erbrecht beruht". Bei einer deutschen Sterbeurkunde ist der Familienstand (nebst Name des letzten Partners) auch Bestandteil der Urkunde.

    Dumm nur, dass das gesetzliche Erbrecht nicht erst mit der Rechtskraft der Scheidung endet, § 1933 BGB...

    Was meinst Du, warum "Der Erblasser war verheiratet mit Frau Sigrid Erblasser geb. Geburtsname, der Antragstellerin. Eine Ehesache war beim Eintritt des Erbfalls nicht anhängig, insbesondere war von keinem der Ehegatten Scheidungsantrag gestellt" typischer Inhalt der eidesstattlichen Versicherung ist?

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