Vollstreckung gg. GbR-Gesellschafter

  • Im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der S-GbR finden sich in der Insolvenztabelle festgestellte Forderungen i.H.v, über 200.000,- €. Die GbR besteht aus den vier Gesellschaftern G 1-G 4, die der IV ja alle persönlich für diese Verbindlichkeiten in Haftung nehmen kann, § 93 InsO.


    Frage: Wie kann der IV einen Vollstreckungstitel gegenüber den G 1- G 4 erlangen? Muss er den üblichen Weg über eine Klage gehen oder kann er die vorhandenen Tabellenblätter der S-GbR bereits zum Vollstrecken gegen G 1- G 4 benutzen?

  • Uhlenbruck, Kommentar zur Insolvenzordnung, § 93, Rdnr. 41: "[...]Jedenfalls kann aus der Feststellung in der Gesellschaftsinsolvenz gegen die Gesellschafter persönlich nicht vollstreckt werden (§ 129 Abs 4 HGB, § 201 Abs 2 InsO).

    D.h. Du musst gegenüber den Gesellschaftern in einem gerichtlichen Verfahren zunächst einen Vollstreckungstitel schaffen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • auch mal ohne Kommentarlitaraut: titel, klausel, zustellung, parteiidentität :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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