Zeitpunkt der Pfändung

  • Das Zwangsversteigerungsgericht beantragt am 04.10.2019 die Hinterlegung des Übererlöses für ehemalige Grundstückseigentümer.
    Am 05.10.218 ergeht eine Zwischenverfügung der Hinterlegungsstelle an das Versteigerungsgericht.
    Am 10.10.19 wird ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an die Hinterlegungsstelle zugestellt, in dem der "Anspruch auf Auszahlung der zugunsten des Schuldners bei der Hinterlegungsstelle unter ..HL.. hinterlegten Geldbeträge".
    Zum Zeitpunkt der Zustellung des PfÜB war jedoch kein Geld hinterlegt.
    Liege ich richtig damit, dass die Pfändung ins Leere geht, auch wenn später Annahmeanordnung ergeht und hinterlegt wird?

  • Sind künftige Ansprüche nicht auch pfändbar, wenn sie sich zumindest auf einem gefestigten Grund abzeichnen? Davon würde ich hier ausgehen. Wer ahnt denn, dass die HL-Stelle eine Zwischenverfügung an das VollstrG sendet (habe ich noch nie erlebt).

    Abgesehen, davon, dass der Sachverhalt tlw. 2018 und tlw. 2019 spielt...

  • Sorry, natürlich alles 2018.Ich bin davon ausgegangen, dass nicht, wie z.B. bei Arbeitseinkommen, auch zukünftige Ansprüche gepfändet wurden und der Gläubiger hätte hier beim Versteigerungsgericht pfänden müssen.Aber ich bin mir hier nicht sicher.

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