Hallo zusammen.
Ich habe einen Betreuten, der als Einzelkaufmann tätig ist und neben einem Reitstall auch noch mehrere Anlagen mit Ferienhäusern bewirtschaftet. Nun möchte der Betreuer einen Teil der Ferienhäuser für 1,5 Millionen € verkaufen. Die Ferienhäuser stehen im Eigentum des Betroffenen und sind nach Auskunft des Notars auch fest mit dem Grund und Boden verankert. Das Grundstück ist allerdings lediglich gepachtet und es bestehen keinerlei dingliche Rechte ( Erbbaupacht...).
Erst mit der Veräußerung möchte der Grundstückseigentümer die Modalitäten des Pachtvertrages ändern und besteht auf einen Erbbaupachtvertrag mit dem neuen Eigentümer der Ferienanlage.
Für mich stellt sich die Frage, ob der Verkauf der Häuser genehmigungspflichtig ist. Meines Erachtens sind hier weder Grundstücke noch grundstücksgleiche Rechte im Sinne des § 1821 BGB betroffen. Allerdings kann man bei den Immobilien auch nicht von beweglichem Vermögen ausgehen.
Gibt es hier dann doch ein Genehmigungserfordernis und wenn ja, nach welchen Vorschriften?