• Ist vielleicht hilfreicher, die Frage direkt an die Dich bestellenden Gerichte zu richten.
    Wüsste nicht, warum die Gerichte auf eine einfache Versendung, die in fStar übringes vorselektiert ist, verzichten sollten.

    Was die ganze Chose mit Deiner Pflicht des VBVG zu tun hat, das erkläre mir mal.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ist vielleicht hilfreicher, die Frage direkt an die Dich bestellenden Gerichte zu richten.
    Wüsste nicht, warum die Gerichte auf eine einfache Versendung, die in fStar übringes vorselektiert ist, verzichten sollten.

    Was die ganze Chose mit Deiner Pflicht des VBVG zu tun hat, das erkläre mir mal.

    Das eine ist eine Pflicht des Gerichts, das andere eine des Betreuers. Der innere Zusammenhang erschließt sich mir auch nicht.

  • § 10 VBVB verlangt mehr als nur die Anzahl der geführten Betreuungen (nur mal nebenbei bemerkt), das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun

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