Verein: "Nachträgliche" Geschäftsjahresänderung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine leider ziemlich abgesoffene Abteilung übernommen.
    Jetzt ist hier eine Vereinsregisterakte aufgetaucht, in derder Verein eine Satzungsänderung anmeldet. Unter anderem soll das Geschäftsjahrgeändert werden. Noch ist das Geschäftsjahr das Kalenderjahr, es soll zukünftigvom 01.11. bis zum 31.10 des Folgejahres laufen.
    Den Beschluss darüber hat die Mitgliederversammlung schon imMärz 2018 gefasst, angemeldet wurde das ganze Anfang Mai 2018. Dann wurde vonmeiner Vorgängerin noch etwas beanstandet, was sich dann ziemlich in die Längegezogen hat. Im Juli wurden dann Unterlagen zur Behebung geschickt, die meinerVorgängerin aber nicht ausgereicht haben. Das hatte sie noch einmal beanstandetund seitdem gab es hier keinen Eingang mehr. Soweit so gut….

    Jetzt hat mich der Vorsitzende angerufen und nach demSachstand gefragt. Dabei fiel mir dann auf, dass mittlerweile der 01.11. jaschon vorbei ist. Könnte ich denn jetzt, wenn alle Unterlagen kämen, dieSatzungsänderung mit Geschäftsjahresänderung überhaupt noch eintragen? Denn dasangedachte Rumpfgeschäftsjahr ist ja schon vorbei. Aber wenn ich das jetzteintrage, dann passt das doch auch nicht mit dem nächsten Geschäftsjahr, oder?Kann sein, dass ich mich da jetzt voll vertue :/ Ich bin mir auch nicht sicherob das beim Verein genau so ist wie im Handelsregister mit dem ganzenGeschäftsjahres-Zeug xD

    Auf jeden Fall wäre ich für ein wenig Hilfe sehr dankbar :/

  • Soweit ich mich erinnere wird die Satzungsänderung erst mit der Eintragung wirksam, so daß es beim Kalenderjahr verbleibt und der 1.11.2019 als nächste Umstellungschance angepeilt werden muß. Kann der Verein eben erst im nächsten Jahr wechseln. Sie werden es überleben (müssen). Zumal ja offenbar noch Beanstandungen offen sind, weshalb ich die Nachfrage des Vereins schon entsprechend beantworten würde (so Du die Beanstandung teilst).

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Naja, ich finde die Beanstandung meiner Vorgängerin ehrlich gesagt etwas sehr kleinlich und muss gestehen, dass ich selbst das vermutlich nicht beanstandet hätte. Aber jetzt werde ich ihrer Meinung wohl folgen.
    Habe dem Vorsitzenden mitgeteilt was noch fehlt und er meinte er hätte das Schreiben nicht bekommen... Naja... -.-

    Er will die beanstandete Anlage jetzt nochmal einreichen und wenn die dann kommt, werde ich es wohl eintragen.

    Es ist genau wie Du sagst, wirksam wird das ganze erst mit Eintragung.

    Wenn ich es also jetzt erst eintrage, dann ist vermutlich noch 01.01.2018-31.12.2018 ein volles Geschäftsjahr und danach dann das Rumpfgeschäftsjahr bis 31.10.2019.
    Wie das Finanzamt dann die Steuern berechnet, sollen die halt schauen :/

  • Damit löst sich die Nummer für Dich ja hoffentlich in Wohlgefallen auf.:)

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