§ 727 ZPO - Jobcenter & Jugendamt

  • Guten Morgen :)

    Im vorliegenden Fall habe ich einen Beschluss, in dem der Antragsgegner verpflichtet wird, Trennungsunterhalt für seine Ehefrau und Kindesunterhalt für das minderjährige Kind zu zahlen.

    Nun ging ein Antrag nach § 727 ZPO des Jobcenters ein, da die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt nach SGB ll gewährt hatten. Die haben die Umschreibung wegen des Trennungsunterhaltes und des Kindesunterhaltes begehrt. Zum Kindesunterhalt führten sie aus, dass insg. 6.367,00 € zu zahlen war. Der Antragsgegner selbst habe einen Teilbetrag gezahlt, das Jugendamt als Unterhaltsvorschusskasse habe 2.271,00 € gezahlt und den Rest eben das Jobcenter.
    Daraufhin wurde auch eine Vollstreckungsklausel erteilt, die in Bezug auf den Kindesunterhalt für den Zeitraum vom 01.08.2014 - 31.12.2016 einen Betrag in Höhe von 2.547,65 € für das Jobcenter ausweist.
    Auf dem Originaltitel steht ".. wird dem Jobcenter zum Zwecke der Zwangsvollstreckung für einen Betrag in Höhe von 6.435,25 € erteilt. Wegen dieses Betrages des vorgenannten Zeitraumes (es ist kein Zeitraum genannt) ist eine weitere Vollstreckung nicht mehr möglich.

    Jetzt will auch das Jugendamt wegen Leistungen nach dem UVG eine Klausel nach § 727. Die wollen einen Betrag von 6.403,00 € nur wegen des Kindesunterhaltes für den Zeitraum vom 01.05.2015 bis 31.10.2018.

    Mein Problem ist, dass sich ja der Zeitraum vom Jugendamt mit dem Zeitraum überschneidet, wegen dem das Jobcenter auch schon eine Klausel bekommen hat und das auf dem Originaltitel steht, dass wegen dieses Betrages und des Zeitraumes eine Vollstreckung nicht mehr möglich ist.

    Oder ist das normal und immer so? Das ist mein erster Antrag nach § 727, deshalb weiß ich leider nicht wie so ein Standardverfahren abläuft. :(

  • Ganz allgemein:

    Wenn hinsichtlich eines Teils einer titulierten Forderung bereits ein Forderungsübergang von A auf B erfolgte und die Erteilung einer Klausel (§ 727 ZPO) kann natürlich insoweit kein Übergang von A auf C mehr eintreten.

    Und ein Übergang von B auf C liegt aus meiner Sicht in deinem Fall auch nicht vor.

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