Ich habe zur Vollstreckung meiner Kostenrechnungen folgende Fragen:
Ich habe auf Grundlage einer vollstreckbaren Ausfertigung Sicherungshypotheken in das betroffene Grundbuch eintragen lassen. Leider war dies ohne Erfolg. Ich möchte jetzt den Druck erhöhen und in Folge der gesamtschuldnerischen Haftung des Kostenschuldners auch die Vollstreckung in seinen privaten Grundbesitz vornehmen (Grundlage war ein Ausgliederungsvertrag zwischen Einzelkaufmann und Kommanditgesellschaft). Die Frage ist: Muss ich zur Vermeidung einer Art "Übersicherung" erst die nachrangigen Hypotheken im Grundbesitz der KG löschen?
Für Antworten wäre ich dankbar. Ich hatte derartige Fälle bisher nicht, weil in der Regel gezahlt wurde nach erstmaliger Vollstreckung.
Gruß
Andydomingo