Vollstreckung notarieller Kosten

  • Ich habe zur Vollstreckung meiner Kostenrechnungen folgende Fragen:

    Ich habe auf Grundlage einer vollstreckbaren Ausfertigung Sicherungshypotheken in das betroffene Grundbuch eintragen lassen. Leider war dies ohne Erfolg. Ich möchte jetzt den Druck erhöhen und in Folge der gesamtschuldnerischen Haftung des Kostenschuldners auch die Vollstreckung in seinen privaten Grundbesitz vornehmen (Grundlage war ein Ausgliederungsvertrag zwischen Einzelkaufmann und Kommanditgesellschaft). Die Frage ist: Muss ich zur Vermeidung einer Art "Übersicherung" erst die nachrangigen Hypotheken im Grundbesitz der KG löschen?

    Für Antworten wäre ich dankbar. Ich hatte derartige Fälle bisher nicht, weil in der Regel gezahlt wurde nach erstmaliger Vollstreckung.
    Gruß
    Andydomingo

  • Bei mehreren Schuldner kann eine Sicherungshypothek bei jedem Schuldner in voller Höhe eingetragen werden, bei mehreren Grundstücken eines Schuldners muss dann wieder verteilt werden, sagt mein alter Zöller (28. Aufl., Anm. 19 zu § 867 ZPO)

  • Bist du denn übersichert?
    Sobald du an zweiter Stelle im Grundbuch stehst kannst du doch davon ausgehen das die Vollstreckung nicht zum Erfolg führt und damit bist du nicht übersichert.
    Solltest du an erster Rangstelle stehen würde ich die Versteigerung beantragen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • #2 ist entscheidend. Eine zweite Zwangssicherungshypothek auf einem weiteren Grundstück des Schuldners ist nicht zulässig. Da gilt das Highlander-Prinzip (es kann nur eine geben). Einen weiteren Schuldner kann man dagegen in Anspruch nehmen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Weil wenn sich hier im Forum zugelassene Berufsgruppen austauschen, kann man davon ausgehen, dass sie die Beiträge selbst bewerten können und als Anregungen/Denkanstöße für eigene Recherchen nutzen und sich eben nicht 'beraten' lassen. Hier wurde ja nur auf eine konkrete Frage geantwortet und keine umfassende Handlungsanleitung gegeben. Das Forum funktioniert ja nur, wenn man auch mal Dinge fragen kann, die man nicht weiß.

    Laien sind a) nicht zugelassen und b) neigen dazu, sich eine professionelle Beratung per Internet sparen zu wollen und unreflektiert die ihrer Meinung nach genehmste Auffassung einfach zu glauben.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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