Hallo,
mir geht es mal um die Berechnung bei der Pfändung von Urlaubsabgeltung (es geht um Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Im Netz finde ich dazu zwei Berechnungsmöglichkeiten:
1. Die Urlaubsabgeltung wird auf den Monat umgerechnet, für den sie gezahlt wird und der Gesamtbruttobetrag unterliegt dann den Pfändungsregeln oder
2. die Urlaubsabgeltung wird ja nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig und ist somit komplett pfändbar.
Ich habe in der Kommentierung gefunden, dass bei der Berechnung des nach §§ 850 c, d oder f II zugriffsfreien Einkommens
der Abgeltungsbetrag dem Monat zuzuschlagen ist, für den die Arbeitsbefreiung bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis festzusetzen gewesen wäre (BAG MDR 2002, 280).
Was denkt Ihr?
Danke vorab.
Liane