Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
das Jobcenter reicht einen Antrag auf Erlass eines PfÜB ein. Titel sind zwei VB's.
Beantragt ist die privilegierte Pfändung wegen Unterhalt, § 850 d ZPO. In einer Zwischenverfügung wurde dies beanstandet.
Jetzt schickt mir das Jobcenter eine beglaubigte Abschrift eines Versäumnisbeschlusses, worin festgestellt wird, dass die Forderung aus den VB's Unterhaltsforderungen gem. §§ 1601 ff. BGB, 850 d ZPO sind.
Reicht das aus? Habe ich so noch nicht gehabt.