Bestandteilszuschreibung, Rang

  • Hallo Zusammen!

    Ich habe ein Problem mit dem Rang von Rechten infolge Bestandteilszuschreibung. Das Blatt hat bereits mehr als 500 BV-Nummern und es ist alles ziemlich unübersichtlich.

    Als Teil eines zusammengesetzten Grundstücks sind nebenvielen anderen Flurstücken eingetragen die Flste. 88/19 und 87/16, wobei Flst. 87/16 im Jahr 2017 dem Flst. 88/19 als Bestandteil zugeschrieben wurde. BeideFlurstücke müssen jetzt im Zuge der Eintragung einer Auflassung auf ein neuesBlatt übertragen werden.

    Flst. 88/19 war ursprünglich belastet mit einem Erdkabelrecht (II/20, eingetragen März 1981). Flst. 87/16 war ursprünglich belastet mit einemStromleitungsrecht (II/51, eingetragen Juni 1981).
    Im Zuge der Bestandteilszuschreibung wurde II/20 auf Flst. 87/16 pfanderstreckt, II/51 aber nicht auf Flst. 88/19.

    Ich habe jetzt ein Problem bei der Eintragung auf dem neuen Blatt. Im BV trag ich beide Flurstücke unter einer laufenden Nummer ein.

    Aberwie mache ich es in Abteilung 2? Wenn ich das richtig sehe, lasten an Flst. 87/16 beide Rechte, wobei II/20 aufgrund der Pfanderstreckung dort Rang nach II/51 hat. Ist das soweit richtig oder hab ich da schon nen Denkfehler?

    An Flst. 88/19 lastet nur II/20. Trage ich dann das ehemalige II/20 als II/1 und das ehemalige II/51 als II/2 ein? Dann muss ich aber doch zusätzlich vermerken, dass II/1 hinsichtlich Flst. 87/16 Rang nach II/2 hat, oder?

    Sorry, bisschen konfus, aber ich hoffe, ich hab alles einigermaßen verständlich dargestellt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Pinguin (26. November 2018 um 07:41)

  • Da die Bestandteilszuschreibung keine Pfanderstreckung bzgl. eingetragener Rechte in Abt. II bewirkt, sondern dies nur für Grundpfandrechte gilt, hast du gar kein Problem. Die Leitungsrechte lasten jeweils nur an dem entsprechenden Flurstück.

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  • Achso, sorry dann hab icb das falsch verstanden :oops: Dann würd ich aus Gründen der Grunbuchklarheit im neuen GB in Abt 2 eintragen
    Abt II/1: Erdkabelrecht an flst 88/19 (Eintragung März 81)
    II/2: Stromleitungsrech an flst 87/16 (Eintragung Juni 81)
    II/3: Erdkabelrecht an flst 87/16 (Eintraung datum pfanderstreckung)
    dann haste die rangfolge eingehalten und musst nicht mit irgendwelchen Rangvermerken jonglieren:)

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  • Das würde ich nicht so eintragen, denn ich habe ja keine zwei Rechte (ist ja ein vereinigtes Grundstück), sondern nur 1.
    Wenn man sich den Rangvermerk sparen will, müsste man einfach als II/1 das II/51 und dann als II/2 das II/20 eintragen. Dann ist der Rang auch klar, da wir in einer Abteilung sind und es somit für den Rang auf die Reihenfolge ankommt.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Die von Delphina5 vorgeschlagene Variante hatte ich auch schon angedacht. Ich war mir aber nicht sicher, ob dann wegen den ursprünglichen Eintragungsdaten Verwirrung entstehen könnte. Denn II/51 (Juni 1981) ist ja ursprünglich erst nach II/20 (März 1981) eingetragen worden.

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