Im eröffneten IN-Verfahren ü.d.V.des S findet der IV eine offene Forderung gg. den Drittschuldner D vor. Vor Verfahrenseröffnung hatte bereits ein Inkassobüro einen Mahnbescheid beantragt, gegen den D aber Widerspruch einlegte.Seitdem sind zwei Jahre vergangen.
Nun will IV die Forderung (sie ist noch nicht verjährt) gerichtlich geltend machen. Frage: Ist eine simple Klageerhebung angezeigt oder muss in dem alten Mahnverfahren jetzt noch der Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens mit Anspruchsbegründung gestellt werden? Oder: Was passiert denn mit einem Mahnverfahren, wenn nach Widerspruch der Gläubiger nichts mehr veranlasst, ruht das Verfahren?