Verwalterzustimmung erforderlich.

  • Mir liegt ein Vermächtniserfüllungsvertrag vor. Für den Nachlass des X handelt ein Testamentsvollstrecker. Vermächtnisnehmer ist Y.

    Verwalterzustimmung ist erforderlich, ausgenommen bei Ehegatten. Laut Vertrag ist Y die Ehefrau des Erblassers X.

    Also wäre die Zustimmung des Verwalters nicht erforderlich, wenn X selbst an Y übertragen hätte. Brauche ich sie dann jetzt, weil der TV auf der Seite des Übergebers handelt? :gruebel: :confused:

    Wenn ich die Verwalterzustimmung nicht benötige, muss ich mir dann nachweisen lassen, das Y tatsächlich die Ehefrau von X ist. :gruebel: :confused:

  • Vielen Dank für die Fundstellen. Sehe es auch so, dass die Zustimmung nicht erforderlich ist.

    Bezüglich dem Nachweis über das bestehen der Ehe ist die Entscheidung des KG Berlin auch eindeutig, aber wie machst du es bezüglich UB und Negativattest und bei der Übertragung auf Kinder?

    Lässt du dir das Bestehen der Ehe und die Abstammung immer in der Form des § 29 GBO nachweisen?


    Gibt es hierzu noch andere Meinungen?

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