Mir liegt ein Vermächtniserfüllungsvertrag vor. Für den Nachlass des X handelt ein Testamentsvollstrecker. Vermächtnisnehmer ist Y.
Verwalterzustimmung ist erforderlich, ausgenommen bei Ehegatten. Laut Vertrag ist Y die Ehefrau des Erblassers X.
Also wäre die Zustimmung des Verwalters nicht erforderlich, wenn X selbst an Y übertragen hätte. Brauche ich sie dann jetzt, weil der TV auf der Seite des Übergebers handelt?
Wenn ich die Verwalterzustimmung nicht benötige, muss ich mir dann nachweisen lassen, das Y tatsächlich die Ehefrau von X ist.