Hallo,
wenn eine Zwangsversteigerung aus einer Grundschuld mit einer etwas ungewöhnlichen Verzinsung betrieben wird, wie berechnen sich dann die Grundschuldzinsen, die in Rangklasse 4 bleiben?
Als Beispiel:
Grundschuld über 50.000 Euro, verzinst mit 15% ab 8.3.2006
Die Grundschuldzinsen sind laut Vertrag nachträglich zum Vierteljahr fällig.
Beschlagnahme am 18.9.2017.
Was mir Probleme macht:
Ab welchem Zeitpunkt sind es laufende Zinsen und ab wann rückständige?
Laut ZVG werden laufende Zinsn sowie rückstandige Zinsen "der letzten zwei Jahre" in der gleichen Rangklasse berücksichtigt. Wie sind denn diese zwei Jahre zu verstehen, sprich ab welchem Datum werden die rückständigen Zinsen in der gleichen Rangklasse berücksichtigt?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!
Dani