Berechnung Grundschuldzinsen

  • Hallo,

    wenn eine Zwangsversteigerung aus einer Grundschuld mit einer etwas ungewöhnlichen Verzinsung betrieben wird, wie berechnen sich dann die Grundschuldzinsen, die in Rangklasse 4 bleiben?

    Als Beispiel:
    Grundschuld über 50.000 Euro, verzinst mit 15% ab 8.3.2006
    Die Grundschuldzinsen sind laut Vertrag nachträglich zum Vierteljahr fällig.
    Beschlagnahme am 18.9.2017.

    Was mir Probleme macht:

    Ab welchem Zeitpunkt sind es laufende Zinsen und ab wann rückständige?

    Laut ZVG werden laufende Zinsn sowie rückstandige Zinsen "der letzten zwei Jahre" in der gleichen Rangklasse berücksichtigt. Wie sind denn diese zwei Jahre zu verstehen, sprich ab welchem Datum werden die rückständigen Zinsen in der gleichen Rangklasse berücksichtigt?

    Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

    Dani

  • Zitat


    Als Beispiel:
    Grundschuld über 50.000 Euro, verzinst mit 15% ab 8.3.2006
    Die Grundschuldzinsen sind laut Vertrag nachträglich zum Vierteljahr fällig.
    Beschlagnahme am 18.9.2017

    Letzte Fälligkeit vor der Beschlagnahme: 30.06.2017 (= Ende des zweiten Quartals)

    laufende Zinsen sind somit die Zinsen für die Zeit ab dem 01.04.2017 (= Beginn des zweiten Quartals)

    Zitat

    rückstandige Zinsen "der letzten zwei Jahre"

    Sind damit die Zinsen vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2017


  • ...
    Was mir Probleme macht:

    Ab welchem Zeitpunkt sind es laufende Zinsen und ab wann rückständige?

    ...

    Für die Zukunft:
    § 13 Abs. 1 ZVG gibt da eine klare Regelung.
    Wichtig sind noch Absatz 3 bei Zwangssicherungshypotheken und Absatz 4 bei zusätzlicher Zwangsverwaltung.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • vielen Dank für die Hilfe - und auch so schnell!

    Habe noch eine Frage dazu:
    Die Grundschuldzinsen, die "zu alt" sind, werden dann ja in Rangklasse 5 berücksichtigt.

    Im vorliegenden Fall hatte der betreibende Gläubiger die Zwangsversteigerung aus dieser Grundschuld / dinglichen Forderung beantragt.

    Zwischenzeitlich ist noch ein anderer Gläubiger wegen einer persönlichen Forderung beigetreten, auch in Rangklasse 5.

    Werden bei der Verteilung des Versteigerungserlöses die alten Grundschuldzinsen in Rangklasse 5 vor der Forderung des beigetretenen Gläubigers berücksichtigt?

    Viele Grüsse

    Dani

  • "Zum Vierteljahr" ist für mich nicht identisch mit "alle 3 Monate" oä. Zum Vierteljahr ist aufgrund des bestimmten Artikels bestimmt und nicht unbestimmt (wie alle 3 Monate). Und bestimmt ist das Vierteljahr im Sprachgebrauch mit Quartal, also kalendervierteljährlich und nicht eine x-beliebige 3-Monats-Folge.

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  • ...
    Die Grundschuldzinsen, die "zu alt" sind, werden dann ja in Rangklasse 5 berücksichtigt.

    ...
    Werden bei der Verteilung des Versteigerungserlöses die alten Grundschuldzinsen in Rangklasse 5 vor der Forderung des beigetretenen Gläubigers berücksichtigt?

    ...

    Ein Dozent (vermutlich auch noch andere) sagte früher immer "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung":
    In der Rangklasse 5 können nur Ansprüche berücksichtigt werden, aus denen das Verfahren betrieben wird. Wird das Verfahren aus den älteren Zinsen nicht betrieben, waren also nicht Gegenstand des Antrags, fallen sie in die Rangklasse 8.

    Zur Rangfolge: § 11 Abs 2 ZVG.

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  • Falls aber im Anordnungsbeschluss auch die alten Zinsen stehen, dann kommen diese in der Rangklasse 5 vor dem später hinzugekommenen Beitrittsgläubiger.

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