Hallo,
ich bin in der Prüfungsstelle eingesetzt und habe nun ein europäisches Nachlasszeugnis aus Kroatien zusammen mit einem Ersuchen auf Grundbuchberichtigung des hiesigen Grundbuchs vorliegen.
Läuft das überhaupt über die Rechtshilfeabteilung oder kann ich es direkt in die Grundbuchabteilung weiterleiten?
Vielen Dank für eure Hilfe vorab schonmal