Im Wege der ehebedingten Zuwendung überträgt A zu Alleineigentum auf Ihren Ehemann B. Laut Urkunde leben Sie im gesetzlichen griechischen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft.
Meines Wissens nach ist der gesetzliche griechische Güterstand die Gütertrennung!? Vertraglich vereinbart werden kann Gütergemeinschaft.
Ich würde hier dahingehend auslegen, dass Gütertrennung gemeint ist und B als Alleineigentümer im Grundbuch eintragen.
Oder würdet ihr das Beanstanden und um Klärung bitten?