Gesetzlicher Güterstand in Griechenland?

  • Im Wege der ehebedingten Zuwendung überträgt A zu Alleineigentum auf Ihren Ehemann B. Laut Urkunde leben Sie im gesetzlichen griechischen Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft.

    Meines Wissens nach ist der gesetzliche griechische Güterstand die Gütertrennung!? Vertraglich vereinbart werden kann Gütergemeinschaft.

    Ich würde hier dahingehend auslegen, dass Gütertrennung gemeint ist und B als Alleineigentümer im Grundbuch eintragen.

    Oder würdet ihr das Beanstanden und um Klärung bitten?

  • Tatsächlich, da muss ich meine Unterlagen wohl mal überarbeiten:oops:!

    Würde dich die falsche Angabe in der Urkunde stören?

    Da vom "gesetzlichen" Güterstand griechischen Rechts die Rede ist, würde ich das Wort "Errungenschaftsgemeinschaft" als unschädliche offensichtliche Falschbezeichnung ansehen, zumal das Beteiligungsverhältnis ja richtig angegeben ist.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Aus dem Arbeitspapier für die Sachverständigenkommission zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2015:

    "Deutschland, Griechenland und Zypern sind die einzigen europäischen Länder mit dem Partizipationssystem der Zugewinngemeinschaft als
    gesetzlichen Güterstand.

    Abweichend zu Deutschland wird in Griechenland und Zypern der Zugewinn nicht hälftig geteilt, sondern im Verhältnis zu dem erbrachten Beitrag während der Ehe. Dabei gilt die gesetzliche, widerlegbare Vermutung, dass jeweils zu einem Drittel des Vermögenszuwachses des und der jeweils anderen beigetragen wurde. Ein weiterer Unterschied zwischen dem deutschen und dem griechischen Modell der Zugewinngemeinschaft ist, dass das griechische Recht lediglich einen Ausgleich des Vermögens vorsieht, zu dessen Zuwachs der jeweils andere Teil beigetragen hat."

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