Zugunsten von A ist im Grundbuch eine "Lebenslängliche Reallast" eingetragen.
Der Eigentümer E beantragt unter Vorlage der Sterbeurkunde des A die Löschung der Reallast.
Eine Reallast kann sowohl übertragbar oder vererbbar als auch unübertragbar oder unvererbbar bestellt werden. Kann aufgrund der Eintragung "Lebenslängliche..." davon ausgegangen werden, dass die vorliegende Reallast nicht vererblich ist oder muss Einsicht in die Bewilligung genommen werden.