Inhalt eines Nacherbenerbscheins

  • Kurze Frage an die Nachlassprofis. Das hiesige Nachlaßgericht hat einen Nacherbenerbschein erteilt. Sieht aus wie ein ganz "gewöhnlicher" Erbschein. Kein Wort dazu, dass der Erbschein aufgrund des Eintritts einer Nacherbfolge erteilt worden ist. Ist das problematisch oder stört mich nur die ungewöhnliche Machart des Erbscheins?

  • meines Wissens hat der Nacherbschein zu enthalten, dass Nacherbfolge eingetreten ist, wodurch und wann diese eingetreten ist- nur so ist es möglich zeitlich abzugrenzen ab wann der Nacherbe z.B. Abgaben, Versicherungen schuldet bzw. ob er Anspruch auf Forderungen (z.B. Rückerstattungen bezüglich Abgaben)haben kann, denke dies ist bei Grundbesitz sehr wichtig.

    Und es macht einen Unterschied und ist sehr wichtig, wenn der Nacherbe nicht auch Erbe des Vorerben ist. (Vater verstirbt, Mutter erbt als Vorerbin, Mutter verstirbt, Sohn wird Nacherbe, schlägt das Erbe der Mutter jedoch aus)

    siehe Firsching Graf, irgendwo in den 4000 ern. meiner ist etwas älter- aber da ist auch ein Beispiel für die Nacherbscheinformulierung drin.

    sollte mein Wissen nicht mehr aktuell sein- teilt es mir bitte mit.

  • Und es macht einen Unterschied und ist sehr wichtig, wenn der Nacherbe nicht auch Erbe des Vorerben ist. (Vater verstirbt, Mutter erbt als Vorerbin, Mutter verstirbt, Sohn wird Nacherbe, schlägt das Erbe der Mutter jedoch aus)

    Der Erbschein wird lauten "Vater wird beerbt von Sohn als Alleinerbe" und kein Wort über die Mutter verlieren.

  • Nein, wenn ich ihn erteile lautet er und bis jetzt denke ich auch es ist richtig:

    Der Vater X wurde infolge des Todes der Nacherbin Y am x.x.xxxx eingetretenen Nacherbfalles beerbt von seinem Sohn A (allein).


    Ich folge da bisher Firsching Graf - Nachlassrecht-

    Carlson- eine nachlesbare Quelle für deine Ansicht hätte ich gern- evtl. ist diese aktueller als meine. Danke

    Ansonsten gehe ich davon aus, dass du hier keine fundierte Antwort gegeben hast, mit der man sich auseinandersetzen sollte. Ich räume natürlich ein, dass Erbscheine insbesondere bei Vor- und Nacherbschaften auch Fehler enthalten können und du andere Erfahrungen gemacht hast.

  • Ich glaube hier war "Vorerbin" gemeint

    Bei uns heißt es auch im Nacherben-Erbschein:

    "
    (...)
    ... ist nach dem Eintritt des Nacherbfalls infolge
    o des Todes d. Vorerbin/Vorerben ________________________________ am _______________

    onur hinsichtlich deren/dessen Anteils am Nachlass
    o der Wiederverheiratung d. Vorerbin/Vorerben am _______________
    onur hinsichtlich deren/dessen Anteils am Nachlass
    o des Eintretens der Bedingung hierfür am _______________



    von ... beerbt worden (...)"

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