Quoten selbst. Beweisverfahren + Hauptsacheverfahren

  • Hallo,

    ich habe hier einen KFB zu machen. Zuerst gab es ein selbst. Beweisverfahren mit entspr. Gebühr hierzu sowie jeweils von Kläger und Beklagter hohe Zahlungen für SV. Dann noch das Hauptsacheverfahren. Im Endeffekt ne Quotelung der Kosten und hier soll das selbst. Beweisverfahren einschließlich mitabgerechnet werden.

    Nun sieht meine Kostenrechnung für das Beweisverfahren so aus, dass lediglich die Gebühr fürs Beweisverfahren an sich gequotelt wurde, nicht aber die Kosten für die Sachverständigen. Stimmt das so? Muss die jeder selbst tragen? Ich würde denken dass wenn dann alles gequotelt wird, sonst bliebe ja die Partei die hier nur 40% zahlen muss auf ziemlich hohen SV Zahlungen sitzen.

    Danke!

  • Stimmt das so?


    Solange die KGE nichts anderes bestimmt, sie also z. B. diese Kosten von der Quotelung ausdrücklich ausnimmt, unterfallen sie der Kostenquote und sind daher mit auszugleichen. Denn die Kosten des gerichtlich bestellten SV sind gebührenrechtlich Auslagen i. S. v. Nr. 9005 KV GKG und gehören damit zu den Gerichtskosten (§§ 1 Abs. S. 1, 3 Abs. 2 GKG).

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