Ich hab hier eine Schlusskostenrechnung vorliegen in welcher die PKH Vergütung für die Beklagtenpartei mitenthalten ist bei den direkt zugeordneten Kosten.
Kläger 70/ Bekl. 30 % Bekl. hat PKH ohne Raten und meine Vorgängerin hat dies so reinnehmen lassen. Ich mein das hat an sich ja keine Auswirkung auf meine Zahlungen, das steht da eben, aber die RA sind verwirrt.
Ich sehe das zum ersten Mal. Gehört sich das so?