Mir liegt eine Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen vor. Ein Querschnitt des Hauses ist nicht beigefügt. Man kann aber an Hand der vorliegenden Seitenansichten des Hauses erkennen, dass aufgrund der überhalb der letzten Wohnung verbleibenden geringen Höhe kein Wohnraum mehr möglich ist.
Kann ich in diesem Fall auf die Vorlage eines Querschnitts verzichten, oder ist dieser trotzdem erforderlich.