Vorlage Querschnitt erforderlich?

  • Mir liegt eine Teilungserklärung mit Aufteilungsplänen vor. Ein Querschnitt des Hauses ist nicht beigefügt. Man kann aber an Hand der vorliegenden Seitenansichten des Hauses erkennen, dass aufgrund der überhalb der letzten Wohnung verbleibenden geringen Höhe kein Wohnraum mehr möglich ist.

    Kann ich in diesem Fall auf die Vorlage eines Querschnitts verzichten, oder ist dieser trotzdem erforderlich.

  • Wie soll ohne Querschnitt die Höhe der jeweiligen Geschossdecke -insbes. die der Wohngeschosse- festgestellt werden?
    Der Rauminhalt ergibt sich nur aus Länge x HÖHE x Breite.
    Zudem endet das Sondereigentum dort, wo (unter dem Putz) die Decke beginnt.
    Daher: eine Querschnittszeichnung gehört dazu.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • Das ist aber doch hier schon x-mal erörtert worden. Zur Darstellung der nach § § 3 I, 5 I WEG erforderlichen Raumeigenschaft gehören nun einmal auch Schnitte, s. hier
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1078523
    bzw. den dortigen Bezugsthread
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1045985

    Wären im Falle des OLG Hamm, 5. Zivilsenat, Urteil vom 29.10.2018, -5 U 34/18, 5 U 34/18
    https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm…l_20181029.html
    dem Aufteilungsplan Schnitte beigefügt gewesen, dann hätte sich die Frage der Zugehörigkeit des Spitzbodens zum Sondereigentum der darunterliegenden Wohnung nicht gestellt, da dann ersichtlich gewesen wäre, dass diese Wohnung zwei Etagen haben sollte und der zu Wohnzwecken ausgebauter bzw. noch auszubauender Spitzboden als Sondereigentum zu der Wohnung gehören sollte. Dazu führt das OLG Hamm aus: „Allerdings ist im Rahmen der Erörterung der Sache im Termin vom 27.08.2018 zwischen den Parteien unstreitig geworden, dass der Dachstuhl zum Zeitpunkt der Teilungserklärung im Jahr 1986 tatsächlich bis zur Dachhaut geöffnet war. Dieser Umstand war aber - wie dargestellt - weder aus der Teilungserklärung noch aus dem Aufteilungsplan erkennbar; Hinweise auf ein weiteres (geplantes) Geschoss finden sich nicht.“

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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