Im Grundbuch war der Erblasser A zu 3/4 und 1/8 Anteil eingetragen. A hat ein notarielles Testament mit seiner Ehefrau B hinterlassen. Inhalt des Testamentes:
gegenseitige Einsetzung zu Vorerben und Nacherben sind C, D, E und F. Ersatznacherfolge sind die Abkömmlinge von C,D, E und F. Keine Abkömmlinge vorhanden Nacherben untereinander Ersatznacherben. keine Vererblichkeit, Keine Übertragung.
Weiterhin existiert nach A ein Teilerbschein wonach der Nacherbe C zu 1/4 Erbe geworden ist und ein weiterer Teilerbschein wonach B zu 3/4 Vorerbin geworden ist mit Nacherbenvermerk für D, E und F nebst Ersatznacherbfolge.
Im Grundbuch ist ein Nacherbenvermerk eingetragen, in dem als Nacherben C, D, E und F benannt sind.
B beantragt nun aufgrund des Teilerbschein für C (Unrichtigkeitsnachweis) diesen aus dem Nacherbenvermerk zu löschen. C ist auch in Abt. I aufgrund der vorstehenden Erbscheine als Miterbe bereits eingetragen worden.
Reicht der Teilerbschein als Unrichtigkeitsnachweis zur Löschung aus?
Ich würde alle 4 Nacherben vorher anhören.
Muss ich die Ersatznacherben auch noch ermitteln und anhören?