Umwandlung Arresthypothek in eine Zwangssicherungshypothek

  • Hallo zusammen,

    im Grundbuch ist eine Arresthypothek als Sicherungshypothek i.H.v. 40.000 € für das Land xy eingetragen.

    Das Finanzamt beantragt nun die Umwandlung der Arresthypothek in eine Zwangssicherungshypothek.
    Hierzu führt es auf, dass der Schuldner dem Land xy noch folgende Abgaben schuldet: Umsatzsteuer etc. + hinzu kommen rückständige Forderungen aus einem 2. Haftungsbescheid nebst Vollstr-Kosten.
    Insgesamt über 500.000,00 €.

    Geht das so?
    LG und danke im Voraus

  • Ich meine, dass eine Umwandlung nur in Betracht kommt, wenn ein vollstreckbarer Titel in der Hauptsache erwirkt (oder hier geschaffen) wird. Es dürfte weder zulässig sein, die Forderung auszutauschen noch den Betrag zu erhöhen.

    Zur Umwandlung siehe zB Schöner/Stöber, Rn. 2234.

  • Ich häng mich hier mal dran mit einem Fall mit normalem Gläubiger:
    Bei einer Umwandlung der Arresthypothek in eine Zwangshypothek muss die Forderung der Hauptsache ja identisch mit der Forderung aus dem Arrest sein.
    Frage: Muss beim Urteil in der Hauptsache der Tenor ausdrücklich auf den früheren Arrestbeschluss Bezug nehmen oder reicht es, wenn sich die Identität der Forderung( mehr oder weniger offensichtlich ) aus den Urteilsgründen ergibt ?:gruebel:

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