Grunddienstbarkeit; berechtigtes Grundstück in Baulandumlegung untergegangen

  • Das Grundstück Flst. 333 ist in einer Baulandumlegung untergegangen. Grundbuchberichtigung ist erfolgt.

    Für den jeweiligen Eigentümer des Flst. 333 ist zulasten des Flst. 444 eine Grunddienstbarkeit eigetragen.

    Der Eigentümer des Flst. 444 (belastetes Grundstück) beantragt nun die Löschung der Grunddienstbarkeit.

    Ist durch den Untergang des berechtigten Flst. 333 in der Baulandumlegung die Grunddienstbarkeit gegenstandslos und dies kann gelöscht werden oder ist das Recht aus der Dienstbarkeit auf ein anderes Grundstück übergegangen. Ein Übergang auf ein anderes Grundstück ist aus dem Grundbuch allerdings nicht ersichtlich und kann meines Erachtens auch nicht nachvollzogen werden.

  • Das Grundstück Flst. 333 ist in einer Baulandumlegung untergegangen.

    Gab es eine Geldabfindung oder ein Ersatzgrundstück? Im Falle eines Ersatzgrundstücks wäre grundsätzlich wegen des Grundsates der dinglichen Surrogation nichts zu veranlassen, da dass Ersatzgrundstück in diesem Fall als berechtigtes Grundstück ohne Weietrs an die Stelle des Flst.Nr. 333 treten würde. Man könnte höchstens über einen Berichtigungs- bzw. Klarstellungsvermerk bei der Grunddienstbarkeit nachdenken: Berechtigter aus der Grunddienstbarkeit ist nunmehr das Grundstück Flst.Nr. 123 (vgl. Baulandumlegung xy, Ord.Nr. 456). Ob tatsächlich ein Fall des § 61 Abs. 1 S. 1 BauGB lässt sich laut Sachverhalt nicht sagen, da nicht ersichtlich ist, ob Flst.Nr. 444 im Umlegungsgebiet liegt (...oder zur Nutzung eines im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücks berechtigen...), würde materiell-rechtlich wegen der dinglichen Surrogation aber auch nur eine untergeordnete Rolle spielen, solange die Grunddienstbarkeit nicht aufgehoben wurde.

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