Eigentümerzustimmung Löschung Grundschuld durch Vermächtnistestamentsvollstrecker

  • Im Grundbuch sind A zu 1/2 sowie A und B als Erben des vorverstorbenen Ehegatten des A in Erbengemeinschaft zu 1/2 als Eigentümer eingetragen.

    Auf dem hälftigen Miteigentumsanteil der Erbengemeinschaft ist in Abteilung II ein Testamentsvollstreckungsvermerk eingetragen.

    In dem betreffenden Erbvertrag ist u.a. bestimmt:

    "Dem überlebenden Ehegatten wird als Vorausvermächtnis zugewendet der lebenslängliche Nießbrauch an den Erbteilen der Abkömmlinge (B). Der Nießbrauch setzt sich an den Vermögenswerten fort, die den Abkömmlingen bei einer Auseinandersetzung zugeteilt werden.

    Zur Erfüllung dieses Vermächtnisses wird der überlebende Ehegatte zum Testamentsvollstrecker ernannt."

    Bewilligt und beantragt wird die Löschung einer Grundschuld. Die Eigentümerzustimmung wird -unter Berufung auf Ihr Amt als Testamentsvollstreckerin- nur von A abgegeben.

    Geht das oder muss B ebenso zustimmen?

  • Da dem Nießbraucher nur die Nutzung und nicht die Verfügung zusteht, würde ich die Eigentümerzustimmung verlangen. Insoweit hat der TV keine Vertretungsmacht für mich.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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