ja, 1774 S.2 trifft es in der Tat.
Die Beteiligten waren bereits beim JA, samt Kindsvater, der die Vaterschaft auch anerkennt und auch so miteinstimmt, dass die Oma die Vormundschaft übernimmt. Er ist wohl auch erst 18 und wohnt nicht mit in dem Haushalt der Mutter, so ist es den Beteiligten am liebsten. JA ist nun auch beteiligt, schon telefoniert.