Vormundschaft ungeborenes Kind + Aufwandsentschädigung

  • ja, 1774 S.2 trifft es in der Tat.

    Die Beteiligten waren bereits beim JA, samt Kindsvater, der die Vaterschaft auch anerkennt und auch so miteinstimmt, dass die Oma die Vormundschaft übernimmt. Er ist wohl auch erst 18 und wohnt nicht mit in dem Haushalt der Mutter, so ist es den Beteiligten am liebsten. JA ist nun auch beteiligt, schon telefoniert.

  • Wie wird dann bei einem sofortigen Beschluss die Eignung geprüft? Werden sofort BZR-Auszüge erholt? Wie schaut es denn mit dem Auswahlverfahren und der Beteiligung der näheren Verwandten aus? Wie stellt sich die väterliche Seite zu dem Ganzen?
    .....


    Wir Amtsvormünder sind im JA für die Beratung der Einzelvormünder zuständig. Die Eignungsprüfung macht der Bezirkssozialarbeiter, den Gutschein für das erweiterte Führungszeugnis verteilt der Pflegekinderdienst.

    Kurzform unseres Schreibens:

    A,B und C haben sich bei mir über die erforderlich werdende Vormundschaft für das ungeborene Kind der A beraten lassen. Zum Haushalt gehören außerdem noch D,E,und F Die Familienhilfe kennt die häuslichen Verhältnisse und hat über die Hilfen für Eltern und Kind beraten.
    Der Pflegekinderdienst hat das erweiterten Führungszeugnisse eingesehen und keine Vorbehalte gegen eine Aufnahme von Mutter und Kind in den großelterlichen Haushalt.

    Die Stellungnahme der Familie zur Eignung als Vormund der B als Vormund ist beigefügt.
    Die Beteiligten sind darüber informiert, dass das JA Amtsvormund wird, wenn das Kind vor dem Gerichtsbeschluss geboren wird. Es wir gebeten, in dem Beschluss klar zu stellen, dass die Vormundschaft mit dem x.x.x endet.

    Die Angaben zu den Vätern gehören selbstverständlich dazu.

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