Guten Morgen,
Es kommt die Mutter mit Tochter (minderjährig, schwanger) Mutterübernimmt die Vormundschaft für das noch ungeborene Kind, also ihren Enkel.
Dann schreib ich doch in meinen Beschluss:
In der Familiensache
Das noch ungeborene Kind der xy, vertreten durch xy,
- Mündel-
Weil ansonsten sieht es ja so aus, als wäre die Mutter Vormund fürihre Tochter und nicht für das Enkelkind?
In der Bestallung schreib ich aber schon für das Kind derbeschränkt geschäftsfähigen Mutter xy.
Also nicht ungeboren? Weil sie macht das dann ja eben für das Kinddas da ist, also geboren (im März 2019!)
Zur Aufwandsentschädigung, daheißt es 1 Jahr nach Verpflichtung, die Tochter wird im Sept. 2019 volljährig,das heißt sie bekommt keine Aufwandsentschädigung, auch nicht anteilig?
Danke!