Hallo,
weiß jemand, ob eventuell nach Landesrecht in Sachsen-Anhalt die Genehmigung eines Lehrvertrages nach § 1822 Ziff. 6 BGB erforderlich ist, wenn der Vormund das Jugendamt ist? Dankeschön.
Genehmigung Lehrvertrag Sachsen-Anhalt
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Nachzulesen in § 30 des Ausfürrhrungsgesetzes des Landes Sa Anh zum KJHG
Vielleicht funktioniert der Link ja:http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quell…x=true&aiz=true ja
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Danke, also braucht das Jugendamt eine Genehmigung. Kannst du mir bitte noch sagen, in welchen der 34 Paragraphen des Ausführungsgesetzes ich die Antwort finde?
Vielen lieben Dank. Ich stehe ein bißchen auf dem Schlauch: zwischenzeitlich ist das Kind 18 Jahre-> muss ich nachgenehmigen? Sorry... -
... zwischenzeitlich ist das Kind 18 Jahre-> muss ich nachgenehmigen? ...
Nein, § 1829 Abs. 3 BGB.
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Nachzulesen in § 30 des Ausfürrhrungsgesetzes des Landes Sa Anh zum KJHG
Vielleicht funktioniert der Link ja:http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quell…x=true&aiz=true ja
Sorry, es steht in 29. nicht in 30!
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Nachzulesen in § 30 des Ausfürrhrungsgesetzes des Landes Sa Anh zum KJHG
Vielleicht funktioniert der Link ja:http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quell…x=true&aiz=true ja
Was hat der § 30 in Deiner Verlinkung mit der Ausgangsfrage zu tun? Vormund ist lt. SV das Jugendamt und die Frage war, ob das Amt selbst eine gerichtliche Genehmigung benötigt.
Im Palandt (77. Aufl.) lese ich bei § 1822 BGB unter Rz. 16 gerade diesen Satz: "Das JugAmt ist als AmtsVormund od Pfleger von der GenehmigungsPfl befreit, wobei die AusführgsG der Länder weitere Befreiungen vorsehen können (SGB VIII 56 II 2 u. 3)."
Edit: Moosis letzter Beitrag wurde mir leider nicht angezeigt...
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Danke, also braucht das Jugendamt eine Genehmigung. Kannst du mir bitte noch sagen, in welchen der 34 Paragraphen des Ausführungsgesetzes ich die Antwort finde?
Vielen lieben Dank. Ich stehe ein bißchen auf dem Schlauch: zwischenzeitlich ist das Kind 18 Jahre-> muss ich nachgenehmigen? Sorry...Nein, das Jugendamt braucht wegen § 56 II SGB VIII keine Genehmigung und das Landesrecht kann auch keine dem entgegenstehende Genehmigungspflicht einführen. Ansonsten wie Husky98.
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