Familiengerichtliche Genehmigung Erbausschlagung nicht abgegeben

  • Hallo, ich hoffe ich habe keinen Thread übersehen. :)

    Folgender Fall: Genehmigung der Erbausschlagung wurde nicht abgegeben, der gesetzliche Vertreter wurde darauf hingewiesen, dass das Kind voraussichtlich Erbe geworden sein dürfte und dass nun Maßnahmen zu ergreifen sind (ggf. anwaltliche Beratung, etc.) Auch Hinweis auf § 1666 BGB ergeht.

    Nun teilt das NL-Gericht mit, dass Genehmigung nunmehr abgegeben wurde und auch die Anfechtung erklärt wurde.

    Wie geht ihr nun weiter vor? Wirksamkeit der Anfechtung wird ja nicht geprüft.

  • Das Problem war schon häufiger Thema, zuletzt hier:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l-Ausschlagung)

    Aus hiesiger Sicht dürfte ein auf die Nichteinreichung gestützter Teilentzug der elterlichen Sorge nicht viel bringen. Ehe man das als FamG mitbekommt, ist eine eventuelle Anfechtungsfrist auch abgelaufen. Eine eventueller Ergänzungspfleger könnte dann auch nur Zahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern abschließen oder diese ggf. zum Verzicht auf die nun gegen das Kind bestehende Forderung bewegen.

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