Hallo, ich hoffe ich habe keinen Thread übersehen.
Folgender Fall: Genehmigung der Erbausschlagung wurde nicht abgegeben, der gesetzliche Vertreter wurde darauf hingewiesen, dass das Kind voraussichtlich Erbe geworden sein dürfte und dass nun Maßnahmen zu ergreifen sind (ggf. anwaltliche Beratung, etc.) Auch Hinweis auf § 1666 BGB ergeht.
Nun teilt das NL-Gericht mit, dass Genehmigung nunmehr abgegeben wurde und auch die Anfechtung erklärt wurde.
Wie geht ihr nun weiter vor? Wirksamkeit der Anfechtung wird ja nicht geprüft.