Firmenzusatz "Firma"

  • Guten Morgen,

    es liegt die Anmeldung eines Kaufmannes auf Eintragung in das HR vor. Nach erfolgter Zwischenverfügung kam nun die folgende Anmeldung hinsichtlich der Firma:

    "Die Firma lautet wie folgt: Firma XY e. K."

    Der Bestandteil "Firma" wurde ausdrücklich als eben solcher angemeldet. [XY ist natürlich nicht der Name.] Nun frage ich mich, nachdem ich nichts passendes dazu gefunden habe, ob dies zulässig, oder wonach es eben nicht zulässig ist. Ich habe schon an die grundlegenden Firmenbestandteile gedacht, aber ansonsten besteht die Firma aus einer Fantasiebezeichnung und dem Rechtsformzusatz, insoweit kein Problem. Hinsichtlich der Irreführung habe ich jedoch Bedenken.

  • Grundsätzlich keine Bedenken gegen diese Firmierung. Es besteht m. E. auch keine Irreführung. Du kannst die Anmeldung ja vor der Eintragung an die zust. IHK schicken, die übersenden Dir dann ein mehr oder weniger umfangreiches Gutachten zur Frage der zulässigen Firmierung.
    Manchmal hilft auch eine Recherche unter http://www.handelsregister.de . Da kannst Du nachsehen, ob anderswo in Deutschland schon eine ähnliche Firma eingetragen wurde. Das muss zwar nicht zwingend richtig gewesen sein, aber es hilft Dir vielleicht bei der Entscheidungsfindung.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • In der Tat habe ich den Notar nochmals angeschrieben und mitgeteilt, dass er die Möglichkeit zur Anmeldung ohne den Bestandteil "Firma" hat. Die IHK-Stellungnahme erfordern wir allerdings erst, wenn wir den tatsächlichen Namen auch haben. Danke für die Antworten!

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