Darlehen des Betreuten an seinen Neffen zinslos

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe im Rahmen der jährlichen Berichtsprüfung festgestellt, dass die Betreuerin (Mutter des Betreuten) einen Darlehnsvertrag (in Vertretung des Betreuten) mit dem Neffen des Betreuten abgeschlossen hat und diesem zinslos 4000,00 EUR geliehen hat. (Ratenzahlungen sind monatlich in Höhe von 200,00 EUR vereinbart).

    Meiner Ansicht handelt es sich hierbei um eine Art Schenkung, da der Vertag keine Zinsen beinhaltet. Ich würde die Betreuerin darauf hinweisen, dass der Vertrag unwirksam ist und das Geld sofort zurückzuzahlen ist.

    Wie seht Ihr das?

  • Wo befand sich das Geld denn vorher: Giro- oder Sparkonto?

    Wegen entgangener Zinsen von vielleicht 0,01 % die das Geld auf einem Sparbuch gebracht hätte hier von einer Schenkung auszugehen, mag formal ok sein, aber ...
    Die paar Euros könnte man bei dem entgangenen Ertrag vielleicht noch unter "Anstandsschenkung" verbuchen.

  • Was meint denn der Betroffenen dazu? In meiner Familie ist es jedenfalls nicht üblich Zinsen zu verlangen, wenn man Geld verleiht. Ich persönlich verlange auch außerhalb der Familie keine Zinsen von Freunden oder Kameraden.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wo befand sich das Geld denn vorher: Giro- oder Sparkonto?

    Wegen entgangener Zinsen von vielleicht 0,01 % die das Geld auf einem Sparbuch gebracht hätte hier von einer Schenkung auszugehen, mag formal ok sein, aber ...
    Die paar Euros könnte man bei dem entgangenen Ertrag vielleicht noch unter "Anstandsschenkung" verbuchen.


    Hinsichtlich der bei einer Schenkung fehlenden Gegenleistung muss man vielleicht eher auf die bei der Bank üblichen Kreditzinsen abstellen. Diese hat der Neffe durch die Darlehensaufnahme beim Betreuten gespart.

    Es stellt sich allerdings (auch) die Frage, ob ohne die Bestellung von entsprechenden Sicherheiten die Rückzahlung des Darlehens auch künftig erfolgen wird.

  • Ich würde hier eher eine "andersartige Geldanlage" sehen. Die Gelder des Betroffenen sind nicht mündelsicher aufbewahrt, darauf würde ich abstellen.


    Das stimmt auch. Der geschlossene Vertrag ist allerdings wirksam, da bloß eine Innengenehmigung nötig gewesen wäre.

    Also müsste der Betreuer den Darlehensvertrag erst einmal kündigen und der Neffe könnte sich ggf. querstellen.

  • Wenn man eine Schenkung in Höhe der Zinsen bejahen möchte stellt sich mir allerdings die Frage, ob es nicht vielleicht eine Anstandsschenkung wäre?

    Ich meine: Wenn einer MEINER Angehörigen in einer privaten Notlage dringend Geld bräuchte, würde ICH mich moralisch verpflichtet fühlen da zinslos auszuhelfen. Käme bei mir vom Anstandsempfinden her noch vor Geschenken zu Abitur oder Taufe oder so, die als "Anstandsschenkung" allgemein akzeptiert sind. Und da es auf der Bank ohnehin praktisch keine Zinsen gibt...

  • Meine erste Frage ist hier, ob die Betreuerin die Großmutter des Neffen ist, denn in diesem Fall ist der Vertrag m. E. unwirksam, da sie von der Vertretung ausgeschlossen wäre.

    So sie nicht die Oma des Neffen ist, bin ich geistig auch bei der anderen Anlegung, denke aber nicht, dass ich die Kündigung des Vertrages oder so anregen würde, ich hätte ein Auge drauf, dass die Raten tatsächlich pünktlich gezahlt werden und würde die Betreuerin auf die Genehmigungserfordernisse nochmal hinweisen.

    Bei 4.000,00 Euro - ich gehe mal davon aus, dass die Vermögensverhältnisse Darlehensgewährung in der Höhe zulassen - würde ich kein Fass aufmachen.
    Die entgangenen Zinsen kann man m. E. durchaus als Anstandsschenkung sehen.

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