Sicherheitsleistung

  • Guten Tag,

    wie handhabt ihr das, wenn jemand eine zu hohe Sicherheitsleistung eingezahlt halt?

    Könnte er diese theoretisch (im Falle er würde den Zuschlag bekommen) gleich als Anzahlung oder evtl. auch als komplette Zahlung nutzen und somit die Zinsen umgehen oder müsste er zwecks des Differenzbetrages einen Hinterlegungsantrag stellen?


    Vielen Dank im Voraus :)

  • Nach Rücksprache und entsprechender Protokollierung sehe ich kein Problem darin, einen erhöhten Sicherheitsleistungsbetrag genau so behandeln wie die erforderliche Sicherheitsleistung. Daher sehe ich auch keinen Grund für einen Hinterlegungsantrag. Zur Verzinsung der Sicherheitsleistung siehe Dassler/Schiffhauer-Hintzen, Rn. 16 ff. zu § 69 ZVG.

  • in meiner längjährigen Tätigkeit als ZVG-Rpfl. war es mir immer selbstverständlich, dass jemand einen höheren Betrag als gesetzlich vorgeschrieben als Sicherheit leisten konnte. Diesen Betrag habe ich dann immer wie eine Sicherheitsleistung behandelt. Früher habe ich bei Sicherheitsleistungen verlangt, dass sie hinterlegt werden, um die Verzinsung zu vermeiden. Seit über 10 Jahren verlange ich dies nicht mehr. Es gab noch nie Beschwerden.

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