Auszahlung eines hinterlegten Geldbetrags


  • Zur Klarstellung: Wenn alle drei erklären, dass sie jeweils ein Drittel gerne hätten, ist das nicht ausreichend, da sie nichts dazu sagen, wie die anderen zwei Drittel zu verwenden sind.

    Selbstverständlich ist das ausreichend, solange in der Summe nicht mehr als ein Ganzes herauskommt.

    Wenn A hier 1/3 beansprucht, gibt er damit die restlichen 2/3 für B und C frei. Woraus soll sich denn dabei ein Anspruch des A ergeben, daß B und C jeweils auch 1/3 erhalten sollen, wenn beide übereinstimmend eine andere Aufteilung wünschen?

    Wenn einer nur sagt, ich hätte gerne 1/3, ist das mE keine Auseinandersetzung, auch nicht, wenn alle 3 diese Erklärung abgeben, da sie nichts zur weiteren Verwendung der anderen 2/3 sagen. Ich sehe darin insbesondere keine Freigabe der anderen 2/3.
    Dann sollen sie wenigstens erklären "ich beanspruche 1/3, der Rest ist mir egal". Damit haben sie zumindest irgendwas gesagt und dokumentiert, dass sie keine weiteren Ansprüche erheben. Oder es war vorher mit dem Gericht so abgesprochen. Dann hat man natürlich eine entsprechende Grundlage für eine Auslegung. Ohne Zusatz ginge mir diese Auslegung zu weit.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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