Hinzurechnung Freibeträge Patchwork

  • Guten Abend zunächst mal!

    Auch ich bin nun neu hier, scheint zumindest als gäbe es gerade überforderte Anfänger. Im Bereich Familie ist es nun doch deutlich mehr als gedacht. Jedenfalls klasse wie hier geholfen wird, gerade wenn man an nem relativ kleinem AG keine Ansprechpartner hat und die selten vor Ort sind.

    VKH Überprüfungen stehen an - bergeweise - teilweise sind die Berechnungen der Richter so nicht nachvollziehbar. Zunächst mal sollte man hier ja für die weitere Berechnung auch anknüpfen, manchmal nicht so einfach.

    Ich habe hier eine Patchwork Konstellation vorliegen mit Ehegatten, ein gemeinames Kind, die Frau zwei Kinder mitgebracht. Das gemeinsame ist klar. Der Ehegatte - VKH Ast - hat nun erhält für alle 3 das Kindergeld, was damals so mit einberechnet wurde, allerdings wurde nun nur für das gemeinsame der Freibetrag abgezogen. Nun kam die Überprüfung und der Ast wunderte sich und ihm ist es zuerst aufgefallen, da ich lediglich die Änderungen neu rein hab.

    Was denn nun? Müsste man nicht alle im HH berücksichtigen? Damit wäre die Frage Raten oder nicht auch sofort klar

  • Erhalten die mitgebrachten Kinder noch Unterhalt und fallen damit quasi dem Ast. nicht zur Last? Dann kriegte er sie auch nicht als Freibetrag (ggf. nicht in voller Höhe) angerechnet.

    PS: Das gehört besser in den PKH-Bereich, vielleicht kann verschoben werden?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • So kenne ich das eigentlich auch, dass hier keine Unterhaltspflicht besteht. Da die KInder dort aber im Haushalt leben, hat man doch auch die Kosten, aber ja ich versteh schon und kenne das eigentlich auch so, nur dass hier der Ast auch das Kindergeld für seine Stiefkinder erhält.

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