Zu Anfang direkt noch ein Ausnahmefall bzw. zwei beantragte europäische Vollstreckungstitel. Nach bestem Gewissen ausgefüllt, als Rechtspfleger bin ich ja auch zuständig und unterschreibe dementsprechend?
Die lasse ich nun einfach verbinden mit dem ursprünglichen Titel und verfüge das eben so?
Danke Euch.