Europäischer Vollstreckungstitel

  • Zu Anfang direkt noch ein Ausnahmefall bzw. zwei beantragte europäische Vollstreckungstitel. Nach bestem Gewissen ausgefüllt, als Rechtspfleger bin ich ja auch zuständig und unterschreibe dementsprechend?

    Die lasse ich nun einfach verbinden mit dem ursprünglichen Titel und verfüge das eben so?

    Danke Euch.

  • § 1079ff ZPO

    Kosten nicht vergessen.

    Irgendwas geistert noch mit Verbraucher in meinem Kopf drin - das könnte aber ggfs von einer anderen Bescheinigung kommen. Im Zweifel: ask your local Mahngericht - die machen das öfter.

  • Die Gläubigerpartei hat ggfs. die Wahl zwischen der Bestätigung des Schuldtitels als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EU-Verordnung Nr. 805/2004) und der Erteilung einer Bescheinigung nach der Brüssel Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012).

    Was hat die Gläubigerpartei beantragt, bzw. welche Bescheinigung wurde erteilt?
    Wo wohnt die Schuldnerpartei?
    Um welchen Schuldtitel handelt es sich denn (Datum des Schuldtitels; Art des Schultitels: Vergleich, Versäumnisurteil o. dergl.)?
    Ich gehe davon aus, dass es kein Unterhaltstitel ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!