Abtretung Eigentümergrundschuld

  • Hallo an alle,

    bin mir mit einer Sache unsicher.

    Eingetragen ist eine Eigentümergrundschuld mit Zinsen ab dem Tag Eintragungstage der Grundschuld .
    Der Eigentümer tritt die Eigentümergrundschuld nun mit Zinsen ab dem Tage der Eintragung der Grundschuld an einen Gläubiger ab. Brief wird übergeben, Abtretungserklärung liegt vor.
    Der Gläubiger verstirbt nun, die Erbin des Gläubigers beantragt nun die Eintragung der Abtretung auf sich. Erbschein in Ausfertigung liegt vor.

    Kann ich jetzt ganz normal die Eintragung der Abtretung der Eigentümergrundschuld auf die neue Gläubigerin/Berechtigte mit "Zinsen seit Zinsbeginn" eintragen?

    Laut Stöber Rn. 2362 sind rückständige Zinsen bei der Eigentümergrundschuld eintragungsfähig.
    Muss ich noch auf etwas achten?


    MFG

  • Aus meiner Sicht kannst Du eintragen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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