Ersatzerben § 35 GBO

  • Hallo,

    mir liegt ein notarielles Testament vor, in dem 24 Personen als Erben benannt wurden.
    Dies wäre kein Problem, allerdings sind einige bereits vorverstorben.
    Ersatzerben sind deren Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, tritt Anwachsung ein.
    Wie kann dies seitens des Grundbuchamts festgestellt werden?
    Darf ich einen Erbschein verlangen?

    Vielen Dank schon mal!
    Viele Grüße

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