Hallo ihr Lieben,
der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag auf seine Vergütung aufgrund eines Mehraufwands, den er bei der Durchsetzung eines Nachlassanspruches hatte.
Grundsätzlich würde ich den Zuschlag in diesem Fall gewähren, bin aber der Meinung, dass er eine Vergleichsberechnung durchführen muss, oder nicht?
Auf Nachfrage, teilte der IV mit, dass er diese Auffassung nicht teilt, da die Einnahmen fast vollständig aus dem verwirklichten Anspruch bestehen.
Durch die Durchsetzung des Anspruchs gab es ja aber unstreitig einen Massezufluss, der zu einer Erhöhung der Berechnungsgrundlage und so auch zu einer Mehrvergütung führt. Ich schaue also, wie hoch ein angemessener Zuschlag wäre, wie sich die Vergütung durch die Massemehrung bereits erhöht hat und setze dann nur noch einen Zuschlag in Höhe der Differenz fest, oder?
War auch sicher, dass es da BGH-Entscheidungen zu gibt, aber habe nun nur welche gefunden, die sich auf Betriebsfortführungen und Anfechtungsansprüche beziehen.
Für eure Meinung mit entsprechender Rechtsprechung wäre ich sehr dankbar!