Hallo,
Es gibt einen Titel (Vergleich) vom LG, aus dem die Zwangsräumung betrieben wird. Termin zur Räumung steht schon. Jetzt war der GV bei mir und fragt, (da im Titel als Schuldner nur der Vater genannt ist), ob man eine titelergänzende Klausel braucht, da die Kinder des Schuldners mittlerweile erwachsen sind. Die Frage ist nun, ob man die Klausel auch auf die nun erwachsenen Kinder des Schuldners ausdehnen muss oder nicht.
Ich denke eher, dass man keine titelerweiternde Klausel braucht, da es für mich kein fall von §727 ff ZPO ist, da ja z.B auch keine Rechtsnachfolge eingetreten ist.
Ich bin mir aber nicht sicher.
Ps: falls man eine Klausel bräuchte, wäre ich als Rechtspflegerin zuständig oder?
Danke