BAK-InsO-Tagung 2018

  • Hallo, ein kleiner Überblick mal:

    Jahrestagung des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte e.V.

    Es war eine Tagung, die – wie immer für die gerichtlichen Insolvenzpraktiker viel zu bieten hatte.
    Den vortragsmäßigen Auftakt bot Prof. Dr. Jakoby mit der Darstellung der ESUG-Evaluation. Die Evaluation erfolgte auf Grundlage eines Auftrags des BMBJV. Prof. Dr. Jakoby stellte als Mitglied des Forscherteams die Ergebnisse der Befragung dar sowie die hieraus abgeleiteten Thesen.
    Es ergab sich bereits hieraus eine sehr engagierte Diskussion, insbesondere auch vor dem Hintergrund des kürzlich in der NZI erschienenen Beitrags von R’in am LG Bogumil zur Befürwortung eines „Großen Insolvenzgerichts“ bei den Landgerichten (NZI 2018, 774 ff.).
    Im Folgenden stellte Dipl. Wirtschaftsjuristin (FH) B. Thews in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des BS. InsO e.V. die Notwendigkeit der Schaffung eines Berufsbildes „InsolvenzsachbearbeiterInnen“ dar und erläuterte den Ausbildungsrahmenplan hierzu. Die Referentin stellte auch sehr instruktiv unterschiedliche Verwalterpraxen-Modelle vor (Beschränkung von Sachbearbeitern auf singuläre Tätigkeiten bis zur Allround-Kraft).

    Über das Thema „Insolvenzrechtliche Probleme in Bezug auf Arbeitnehmer – was Insolvenzgerichte wissen sollten“ referierte RA’in A. Göttsch.
    Die Referentin stellte sehr differenziert die Abgrenzung von Insolvenzforderung, Masseschuldansprüchen sowie die doch z.T. in praxi komplexen Verhältnisse der Insolvenzgeldvorfinanzierung dar.
    Einen Einblick in die „Einarbeitung in das Insolvenzdezernat – notwendige Schritte – gesetzliche Änderungsnotwendigkeiten ?“ gaben kongenial R’in am AG Dr. D. Brückner und Dipl. Rpfl’in (FH) K. Krüger.
    Im Anschluss an den Vortrag ergab sich eine spannende Diskussion über die Thematik einer Verbesserung der Fortbildung, insbesondere zur Frage einer bundesweiten Fortbildungsinitiative.
    Eine Vorstellung der „Praxis der außergerichtlichen Schuldnerberatung“ gab Frau Dipl. Sozialarbeiterin M. Kemper. Hier wurde einmal neben einem kurzen Abriß darüber, dass es schon vor der InsO eine Schuldnerberatung gab, ein sehr guter Überblick über die Tätigkeitsfelder der Schuldnerberatung gegeben.
    Dem Thema „Praktischer Umgang und Probleme mit vorzeitiger Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung“ widmete sich RA Dr. T. Streck.
    In der anschließenden Diskussion erwies sich, dass es zum Thema „vorzeitige RSB“ noch erhebliche Unklarheiten und z.T. sehr abweichenden Umgang damit in der Rechtspraxis gibt.
    M.E. täte hier mal ein bundesweiter Seminartag (wenn ein Tag reichen würde…. ) für Gerichtspraktiker not !
    Den Abschluss fand der zweite Tag mit einer Darstellung der wichtigsten Entscheidungen zum Insolvenzrecht aus der letzten Zeit. Hierbei wurde aus dem umfangreichen Paket der im Script enthaltenen Entscheidungen – auch der Zeit geschuldet – von R’in am AG Dr. D. Brückner ganz wesentliche Entscheidungen mit dem Hintergrund der jeweiligen Entscheidung referiert.

    Fazit: so eine Fortbildung (ob i.S.d. GVG oder des RpflG) mit dieser Vielfältigkeit und doch Tiefe kann nur der BAK-InsO bieten. Es bleibt zu hoffen, dass die Länderhaushalte für eine derart hochkarätige Veranstaltung immer noch „was übrig haben“. Beinah nur so lassen sich junge KolegInnen gewinnen.
    Wo sonst kommen Gerichtspraktiker aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen, haben die Möglichkeit zur Vernetzung und zu einem so anspruchsvollen Fortbildungsprogramm, welches immer aus praxisbezogenen Vorträgen, sehr gerichtsseitig fokussierten Diskussionen und einem guten – berufsgruppenübergreifendem - Diskurs besteht.
    Des weiteren ist für insolvenzgerichtliche Praktiker der Bak-InsO die einzige – mittlerweile auch anerkannte – Vereinigung für die Interessen der insolvenzrechtlichen Belange der Insolvenzgerichte.


    Avanti populo !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Avanti populo !

    Avanti Popolo (Klugscheißmodus aus)

    völlig richtig, zig mal mitgesungen und doch der Fehler des Lateiners beim verschriften.

    https://www.youtube.com/watch?v=1L0bXF2QjGc

    Feten im Falkenheim waren immer geil :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
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    :daumenrau

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