Hallo,
wahrscheinlich ist mein Problem gar kein Grundbuchproblem - aber genau das weiß ich eben nicht!
Ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft möchte von mir wissen, ob er die zum 01.01. eintretende Verwalterlosigkeit (die WEG konnte sich offenbar nicht auf einen neuen Verwalter einigen und nun ist eine Neubestellung vor Ablauf der alten Verwalterbestellung nicht mehr möglich) bei Gericht anzeigen kann/muss und wenn ja, wo und wie.
Leider habe ich davon auch noch nie gehört, würde spontan aber mal vermuten, dass das mit mir als Grundbuchrechtspflegerin nichts zu tun hat!? Korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte...
Danke dafür schon jetzt!!!