Verwalterlosigkeit bei Gericht anzeigen?

  • Hallo,

    wahrscheinlich ist mein Problem gar kein Grundbuchproblem - aber genau das weiß ich eben nicht! :confused:

    Ein Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft möchte von mir wissen, ob er die zum 01.01. eintretende Verwalterlosigkeit (die WEG konnte sich offenbar nicht auf einen neuen Verwalter einigen und nun ist eine Neubestellung vor Ablauf der alten Verwalterbestellung nicht mehr möglich) bei Gericht anzeigen kann/muss und wenn ja, wo und wie.

    Leider habe ich davon auch noch nie gehört, würde spontan aber mal vermuten, dass das mit mir als Grundbuchrechtspflegerin nichts zu tun hat!? Korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte...

    Danke dafür schon jetzt!!!

  • Das klingt eher nach einem Fall für die Bestellung eines Notverwalters.

    Zuständig dafür ist das Prozessgericht.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • ... die zum 01.01. eintretende Verwalterlosigkeit

    interessiert mich als Grundbuchrechtspfleger nicht.
    Solange ich keine Zustimmung des Verwalters zu einem Kaufvertrag brauche, dürfte das auch kein Problem der Eigentümergemeinschaft mit mir werden.

    ...und selbst wenn ich eine solche Zustimmung brauche, kann diese ggf. auch durch alle WEer abgegeben werden! Also: Hier liegt tatsächlich kein Grundbuchproblem vor!

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