Wir haben folgendes Problem:
Eingetragene Eigentümerin ist der Schulverband der Gemeinde xy.
Es ist nicht mehr herauszufinden, um was für einen Verband es sich handelt. Bei früheren Eintragungen ist ein Vertreter der Gemeinde in Personalunion für den Schulverband und die Gemeinde xy aufgetreten. Vertretungsnachweise sind damals nicht gefordert worden.
Nunmehr soll das Grundstück verkauft werden.
Das Problem ist, dass ich nicht weiß wer der Schulverband ist, ob er aufgelöst wurde und die Gemeinde handeln kann. Intensive Nachforschungen haben zu keinem Ergebnis geführt.
Jetzt war die Idee – Aufgebotsverfahren nach § 927 BGB -. Die zuständige Kollegin hat ein Problem. Es dürfen 30 Jahre lang keine Eintragungen im Grundbuch ohne Zustimmung des Eigentümers erfolgt sein. Also scheitert es an den 30 Jahren. Was nun?
Vielen Dank für eure Ideen!