Mir platzt hier gleich der Kragen!
Ein Notariat hat eine Anmeldung zur Neueintragung einer GmbH heute eingereicht und telefoniert mit dem stv Sachgebietsleiter und bitte um eine Eintragung "wenn möglich noch heute", da morgen ein Beurkundungstermin angesetzt ist.
Auch wenn ich hin und wieder mal wohlwollend die ein oder andere Akte vorziehe, wenn es wirklich dringend ist, so ist mir das jetzt echt zu dreist.
Ich hab jetzt geschrieben:
(...) Eine priorisierende Behandlung deckt sich nicht mit dem Grundsatz des „fairen Verfahrens“ und ist gegenüber allen anderen Antragstellern, die sich auf meinem Schreibtisch stapeln und deren Antrag vor Ihrem hier eingegangen ist, nicht gerechtfertigt.
Sie sollten zukünftig bei der Terminvergabe darauf achten, dass den Gerichten ausreichend Zeit für die Bearbeitung eingeräumt wird. Sie können nicht davon ausgehen, dass eine Gesellschaft bereits am gleichen Tag an dem die Anmeldung hier eingeht, eingetragen wird.
(...)
Wenn ich strikt nach Eingang gehe, wäre die Akte frühesten Mitte nächste Woche zur erstmaligen Bearbeitung dran...
Ist ja nicht so, dass ich hier däumchendrehend warte, dass ich vom Notariat mit Fällen beschäftigt werde. Hab noch ein halbes Nachlassdezernat mit dem üblichen Publikumsverkehr.
Was ist denn aus eurer Sicht eine angemessene Bearbeitungszeit, welche man von Seiten eines Notariats dem Registergericht zugestehen muss?