angemessene Bearbeitungszeit

  • Mir platzt hier gleich der Kragen!

    Ein Notariat hat eine Anmeldung zur Neueintragung einer GmbH heute eingereicht und telefoniert mit dem stv Sachgebietsleiter und bitte um eine Eintragung "wenn möglich noch heute", da morgen ein Beurkundungstermin angesetzt ist.

    Auch wenn ich hin und wieder mal wohlwollend die ein oder andere Akte vorziehe, wenn es wirklich dringend ist, so ist mir das jetzt echt zu dreist.

    Ich hab jetzt geschrieben:
    (...) Eine priorisierende Behandlung deckt sich nicht mit dem Grundsatz des „fairen Verfahrens“ und ist gegenüber allen anderen Antragstellern, die sich auf meinem Schreibtisch stapeln und deren Antrag vor Ihrem hier eingegangen ist, nicht gerechtfertigt.
    Sie sollten zukünftig bei der Terminvergabe darauf achten, dass den Gerichten ausreichend Zeit für die Bearbeitung eingeräumt wird. Sie können nicht davon ausgehen, dass eine Gesellschaft bereits am gleichen Tag an dem die Anmeldung hier eingeht, eingetragen wird.
    (...)

    Wenn ich strikt nach Eingang gehe, wäre die Akte frühesten Mitte nächste Woche zur erstmaligen Bearbeitung dran...

    Ist ja nicht so, dass ich hier däumchendrehend warte, dass ich vom Notariat mit Fällen beschäftigt werde. Hab noch ein halbes Nachlassdezernat mit dem üblichen Publikumsverkehr.

    Was ist denn aus eurer Sicht eine angemessene Bearbeitungszeit, welche man von Seiten eines Notariats dem Registergericht zugestehen muss?

  • Genau, kein Wunder, wenn es nicht vorangeht, wenn Du immer erst die ganzen schweren Antragsteller bewegen mußt.:D

    Ich finde, bei einer Bearbeitungszeit von einer Woche kann sich niemand beklagen, eher im Gegenteil. Unverzüglich heißt "ohne schuldhafte Verzögerung", mehr muß man wohl nicht sagen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Der Notar hat Kostenhaftung übernommen... dann wird hier normalerweise kein KV angefordert.

    Die Anhörung der IHK erfolgt bei Ersteintragungen nur in Zweifelsfällen. § 23 HRV i.V.m. § 380 FamFG wird hier eher "praktisch" gehandhabt.

    Ich schau mal ob ich es am Montag schaffe. Dann sollte eine Eintragung (wenn alles passt) immer noch mehr als angemessen sein...

  • Ich richte mich nach § 25 HRV (unverzügliche Bearbeitung). Früher stand da mal 3 Wochen drin, aber das hat man wohl wegen der Haftung wieder abgeschafft.
    Drei Tage scheinen mir mehr eine interne Vorgabe der jeweiligen Behörde zu sein.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • "Sofort" geht gar nicht. Wenn überhaupt nur nach Vorankündigung mit Übersendung Entwurf und Rücksprache mit dem Gericht.

    Wer einen bestehenden Rechtsträger haben will, möge eine Vorratsgesellschaft kaufen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ich kann mich noch daran erinnern, wie mich ein Notar besuchte und höflich fragte, bis wann er eine KG-Anmeldung einreichen muss, damit sie noch im laufenden Jahr eingetragen wird. Es ging um ein Schiffchen (meist mehrere Hundert Gesellschafter) und die Tonnagesteuer, die man noch mitnehmen wollte.

  • Der Notar hat Kostenhaftung übernommen... dann wird hier normalerweise kein KV angefordert.

    Wenn der Notar die persönliche Kostenhaftung übernimmt, darf auch kein Vorschuss angefordert werden (§ 16 Nr. 3 GNotKG).

    Ja, so meinte ich das auch.

    Ich kenne aber auch ein paar Amtsgerichte, die dann trotzdem den KV von der Gesellschaft anfordern und dies damit begründen, dass sie damit die Zustellungsfähigkeit der angemeldeten inländischen Geschäftsanschrift überprüfen wollen. :gruebel:

  • Der Notar hat Kostenhaftung übernommen... dann wird hier normalerweise kein KV angefordert.

    Wenn der Notar die persönliche Kostenhaftung übernimmt, darf auch kein Vorschuss angefordert werden (§ 16 Nr. 3 GNotKG).

    Ja, so meinte ich das auch.

    Ich kenne aber auch ein paar Amtsgerichte, die dann trotzdem den KV von der Gesellschaft anfordern und dies damit begründen, dass sie damit die Zustellungsfähigkeit der angemeldeten inländischen Geschäftsanschrift überprüfen wollen. :gruebel:

    Ja, das kenne ich auch. Genauso wie Amtsgerichte, die jede Neueintragung der IHK vorlegen, "damit wir kein Haftungsrisiko übernehmen".

    Das finde ich genauso unverantwortlich wie den umgekehrten Fall: Registergerichte, deren Richter auf Fortbildungen durch die Republik tingeln und damit werben, jedenfalls bei offensichtlich nicht genehmigungspflichtigem Gesellschaftszweck die Eintragung einer GmbH innerhalb von 2 Arbeitstagen zu "garantieren".

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  • Habs eingetragen... leider keine Hinderungsgründe :teufel:

    Es war jetzt das erste Mal, dass das Gericht hier nicht gleich gesprungen ist, wenn das Notariat mal "Hopp" gesagt hat.

    Ich hoffe mal, dass es zumindest mal in diesem einen Notariat zu einem Umdenken führt. Anscheinend sind die von uns zu sehr verwöhnt worden.

  • leider keine Hinderungsgründe

    Hättest du die Akte lieber mehrfach auf dem Tisch? Ist doch super, wenn's in einem Rutsch weggeht. In der Zeit, in der du dich über das Notariat aufgeregt und das zu Papier gebracht hast, wäre auch die Eintragung von der Hand gegangen :Teufel:

    Bitte nicht falsch verstehen, ich finde solche Anfragen auch unrealistisch. Aber die Notare können nicht immer (wenn auch oft genug) was für die Zeitplanung. Da werden dann schlicht Anfragen der drängeligen Kundschaft weitergegeben. Ich ärgere mich über sowas schon lange nicht mehr. Da hab ich noch genug andere Sachen ;)

  • Der Notar könnte aber seine Kundschaft darüber (deutlich) informieren, dass nicht alles, was sie sich wünschen, auch umgesetzt wird, tlw auch gar nicht umgesetzt werden kann oder zumindest auch ein Risiko besteht, dass es nicht so klappt, wie gewünscht.

    (Bspe:
    Ersteintragungsantrag für GmbH und zugehörige GmbH & CoKG mit identischer Firmierung,
    Ersteintragungsantrag, bei der sowohl ich als auch die BaFin Probleme mit der Firma hatten, aber anstatt die zu ändern hat er quasi täglich angerufen und erklärt, dass er die Eintragung benötigt, da er Rechnungen schreiben muss...)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Möchte mich hier mal kurz dranhängen.

    Wir überlegen derzeit, wie schnell wir (Bank) einen HRA anfordern können, damit aus unserem Kunden, der XY GmbH i. G., schnellstmöglichst die GmbH wird - das hat GWG-relevante Gründe.

    Kann man also davon ausgehen, daß innerhalb von zwei Wochen nach Beantragung des Notars im allgemeinen ein HRA abrufbar ist?

  • Möchte mich hier mal kurz dranhängen.

    Wir überlegen derzeit, wie schnell wir (Bank) einen HRA anfordern können, damit aus unserem Kunden, der XY GmbH i. G., schnellstmöglichst die GmbH wird - das hat GWG-relevante Gründe.

    Kann man also davon ausgehen, daß innerhalb von zwei Wochen nach Beantragung des Notars im allgemeinen ein HRA abrufbar ist?

    Nein, kann man nicht.
    Aber man kann jeden Tag kostenfrei unter http://www.handelsregister.de nach der Firma der Gesellschaft suchen und weiß dann, wann es sie (als GMbH) gibt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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