Wie fast 2,5 Millionen € anlegen? Was geht und wie geht das?

  • Folgender Sachstand:
    Depot mit
    59 verschiedenen (!!!) Aktienpaketen
    19 Rentenpapieren
    4 Anlagen in Rohstoffen
    2 kurzfristige Anlagen
    19 sonstige Anlagen
    Depot Verteilung:
    48,44 % Aktien
    19,96 % Renten
    1,86 % Rohstoffe
    3,84 % Kurzfristige Anlagen
    25,90 % Sonstige Anlagen

    Gesamtwert von 2.100.150 €

    bei Betreuung vorgefundenes Vermögen. Bank rät Betreuer dringend dieses zumindest hinsichtlich des Depots (was ein - nach dortiger Auffassung - relativ hohes Ausfallrisiko im Bereich der Aktienpakete) umzustrukturieren. Die Wirtschaft ist im Moment so wackelig, dass es bei einem Kurssturz zu Verlusten führen könnte die zwischen 2 - 300.000 € liegen. Weiteres Vermögen, etwas über eine Million € ist in großen Vermögensverwaltung und Immobilien angelegt.
    Ich bekomme jetzt einen Vorschlag vom Betreuer dieses Geld in einer Stiftungsverwaltung neu anzulegen. Nach Vorschlag der Bank, welche auch schon knapp 600.000 € (Teil der weiteren Million an Vermögen) in einer Vermögensverwaltung managed, die ganzen 2,6 Millionen € dort anzulegen.
    Meine Fragen (und ich habe Angst!):
    - kann man so etwas überhaupt als andersartige Anlage genehmigen?
    - wenn ich das ablehne möchte der Betreuer von mir Vorschläge was ich denn genehmigen könnte… das weiß ich aber auch nicht. Der Betreuer möchte die Verwaltung auch nicht
    selber schultern.
    - hat irgendjemand schon einmal so ein großes Vermögen im Rahmen einer Betreuung verwaltet oder gar eine Neuanlage genehmigen müssen?
    - der Sicherungsfond haftet ja immer nur für Kleinbeträge im Hinblick auf die Gesamtmasse. Wie ist sowas anzulegen?
    - Ich frage mich halt, was ich überhaupt noch für Möglichkeiten habe auf die Vermögensverwaltung Einfluss zu nehmen, wenn man die komplett einem oder mehreren Fondsmanagern überlässt?

    Würdet Ihr immer einen Gegenbetreuer einsetzen? Ich finde das kommt auf die weitere Anlage an. Der Betreuer ist von Haus aus Volljurist und liefert erstklassige Berichte und stellt die richtigen Fragen. Er ist auch bisher kompetent im Umgang mit den Banken.

    Wer kann mir helfen? BITTE! Ich habe Angst etwas falsch zu machen!

  • Bitte nutze die SuFu über Genehmigung Geldanlage, da wirst du genug finden.

    Meine Meinung: Die angesprochene Geödanlagewürde ich mir äußerst genau ansehen- sagt mir erstmal so überhaupt nichts.
    Meine Meinung zu andersartiger Geldanlage ist: genehmige ich nur äußerst selten, da ich persönlich gerne eine garantierte Kapitalrückzahlung hätte, um so etwas als mündelsicher zu betrachten.

    Weiterhin prüfe ich ja immer inwieweit es im Interesse des Betreuten sein kann- hat der Betreute ein Interesse daran sein Kapital weiter zu vermehren und dafür größere Risiken einzugehen? Bei der Höhe dürfte die Geldanlage eher im Interesse seiner Erben sein als in seinem eigenen. Ich unterstelle einmal, dass er dieses Geld in seinem Leben nicht ausgeben kann.

    Ich würde es daher - wie üblich, sofern keien Kapitalrückzahlung garantiert ist ablehnen und auf die in § 1807 genannten Arten verweisen. Und darauf hinweisen, dass meine Genehmigung nicht zur Anlage erforderlich ist und der Betreuer das Geld natürlich mit eigenem Haftungsrisiko überall anlegen kann.

    Lasse mich bei Rechtsmittel auch gern aufheben- das ist es mir bei solchen Beträgen wert. Denn dann hafte ich definitiv nicht.

  • Hallo,
    SuFu hilft mir nicht so recht weiter. Um noch mal auf die gewünschte Vermögensanlage zu kommen, es handelt sich um den Stiftungsfonds der XXX Typ StiftungsPortfolio35.
    Würdet Ihr in so etwas solche Summen anlegen? Was kann man sonst raten? Der Betreuer wird - wie geschrieben - dann ankommen und um aus Sicht des Betreuungsgerichts genehmigungsfähige Anlagelösungen bitten.
    HILFE

  • Es handelt sich um wie du sagt Fonds.
    - der wird auch keine garantierte Kapitalrückzahlung beinhalten, da bin ich sicher.

    Würdet Ihr in so etwas solche Summen anlegen? Definitiv nein- insbesondere wenn dem Betroffenen selbst Wertzuwächse egal sein können, da er diese nicht mehr aufgrund Alter und Krankheit ausgeben könnte. (unterstellt)

    Was kann man sonst raten?
    Er kann nach § 1807 anlegen- so ist es vorgesehen, dies darfst du ihm auch mitteilen.

    Der Betreuer wird - wie geschrieben - dann ankommen und um aus Sicht des Betreuungsgerichts genehmigungsfähige Anlagelösungen bitten.


    Das ist nicht deine Aufgabe.
    Du bist kein Anlageberater! Du bist nur beauftragt, eventuelle Anlagen zu genehmigen, nicht solche zu suchen, auf Mündelsicherheit zu überprüfen oder Anlagetipps zu geben. Die mündelsichere andere Geldanlage muss der Betreuer selbst suchen, wenn er diese will. Wenn er schon selbst keine weiß: § 1807 BGB- die gehen immer und sind gesetzlich vorgesehen.
    Ja, es ist doof das Geld auf mehrere Tagesgeldkonten zu verteilen, weil die Sicherheitseinrichtungen nur vergleichsweise kleine Beträge abdecken bei der Summe. Aber hier machen die Betreuer das öfters so, wenn sie keine risikolosen Anlagemöglichkeiten gefunden haben.

    Hier ist manchmal auch die Frage an den Berufsbetreuer ratsam: "Warum sollte es im Interesse des Betreuten sein, dass Vermögen einem erhöhten Risiko auszusetzen, wenn dieser davon nichts mehr hat, da er das Geld selbst nicht mehr ausgeben wird?"


    Schönes WE

  • Lieber MeinMasterplan,

    ich kann verstehen, dass Dich diese Sache umtreibt und Du sehr unsicher bist. Als nun schon langjähriger Forenbetreiber möchte ich aber doch vorsorglich darauf hinweisen, dass das Schreiben von sehr vielen Details einer konkreten Akte in ein öffentlich einsehbares Forum zusammen mit der behaupteten eigenen Überforderung nicht unproblematisch ist. Man sollte sich zumindest bewusst sein, dass sich Verfahrensbeteiligte erkennen könnten und dies Folgen für die Bearbeitung haben oder datenschutzrechtlich fraglich sein könnte.

    Ich finde es angesichts des Klarnamenverbotes auch nicht gut, die Anlagen wie Fonds konkret namentlich zu benennen.

  • ... Daten sind unkenntlich abgewandelt. Bei der Anlageform handelt es sich um keine öffentlich nicht zugängliche Information. ...

    Ich denke, es geht weniger um die konkrete Anlageform selbst als vielmehr um deren Verknüpfung mit Deinem Fall, und die bleibt - jedenfalls für die Verfahrensbeteiligten - auch nach der Teilanonymisierung erkennbar.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)


  • :daumenrau


  • Ohne Fondsnamen wird eine Stellungnahme im Forum nur bedingt möglich gemacht.

    Ja, das ist dann eben so. Manche Details gehören vielleicht auch einfach nicht in ein öffentliches Forum.

  • Zurück zum Thema:

    Einen Gegenbetreuer hätte ich schon lange bestimmt!

    Und wenn du den Anlagerahmen dann noch eingrenzt, trifft der Gegenbetreuer die Entscheidung (Veräußerung von Anlage x im Betrag von EUR x,xx zum Erwerb von Anlage y).


  • Der Betreuer möchte die Verwaltung auch nicht
    selber schultern.

    Ist zwar bei diesem Aufwand verständlich, aber dann muss er sich fragen lassen, wer es denn schultern soll. Bei dieser Tendenz würde ich überlegen, für die Vermögenssorge jemanden zu nehmen, der Erfahrung mit dieser Größenordnung hat und der sich die Verwaltung zutraut. Besser bevor die 'Ideen' der Bank umgesetzt werden.

  • Hin und her macht Taschen leer!
    Nicht diese alte Börsenweisheit vergessen. Manche Vorschläge zur "Optimierung" resultieren mehr aus der Provisionszahlung an den Berater, der zudem regelmäßig noch von seinem Vorgesetzten Zahlen zu erfüllen hat. Dies umso mehr, als der Berater bei einer Bank sitzt.

    Bei über 2 Mio Vermögen sollte man einen Honorarberater beauftragen, der nicht durch Provisionen bezahlt wird. Diesen Tipp könnte man dem Betreuer geben.

    Ein Verlust von 300.000 klingt natürlich viel. Bei 2,6 Mio Vermögen sind das aber "nur" 11%. Deswegen alles in Frage zu stellen, zumal der Betreute das vorher noch selbst gemacht hat, halte ich für bedenklich. Kann denn der betreute seine Meinung noch äußern?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wen würdet Ihr als Gegenbetreuer nehmen? Kann man jemanden aus der Familie nehmen und würdet Ihr einen Berufsbetreuer wählen (wenn ich einen finde, der das macht). Bin ich dann mit der Prüfungspflicht hinsichtlich etwaiger Neuanlagen draußen? Ich habe hier keinen Kollegen, der jemals einen Gegenbetreuer bestellt hat. Vielen Dank für die bisher gegebenen Tipps.

  • sehr gut, das wollte ich auch noch zu bedenken geben: Dass die Motivation des Bankmitarbeiters für die Warnung evtl. eine erwartete Provision für das neue Anlagepapier ist. Die betragen zwar nur wenige %, macht aber bei 2 Millionen auch einen Kleinwagen zu Weihnachten.

    Warnungen von Bankberatern ohne " und am besten investieren Sie das gleich in dieses andere Anlage" sind nämlich die Ausnahme.

  • Ich stehe dem insoweit skeptisch gegenüber, als dass die komplette Einverlaibung in eine Vermögensverwaltung einer Bank meine Möglichkeiten der Kontrolle und ggf. Einflussnahme aushebelt. Zumal, wie schon geschrieben, einige Aktienanlagen sicherlich nicht mehr erfolgversprechend sind, aber eine komplette Neuanlage die ehemals getroffene Anlageentscheidung des Betroffenen komplett aufheben würde. Soweit ich die Diskussion bisher verfolgt habe, soll das aber gerade nicht sein und vorgefundene Anlagen nicht auf Teufel komm raus klein gemacht und nach den Wünschen des Betreuers umstrukturiert werden.

    Ich habe jetzt daran gedacht, den Betreuer vielleicht darauf zu verweisen, dass die komplette Umstrukturierung nicht genehmigt würde (aus vorstehendem Grund), aber eine einzelne Neuanlage aus dem Paket nach den Gesichtspunkten des BGB (mündelsichere Anlage; nicht unbedingt auf Zinsgewinn ausgelegt; Sicherungsfond im Hintergrund) sehr wohl durchgewinkt würde. Was meint Ihr dazu?

    Auch für meine Frage mit dem Gegenbetreuer wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.

  • Was will der Betreute? Bisher wollte er offenbar nicht sein ganzes Vermögen unbesehen einer Vermögensverwaltung der Bank anvertrauen. Er wollte auch nicht nur mündelsichere aber renditeschwache Staatsanleihen. Er hat sich irgendwann entschieden, 1/3 seines Vermögens in Aktien anzulegen, und zwar nicht in Aktienfonds, sondern im eigenen Depot und er hat diese Million auch klugerweise auf 59 Werte verteilt. Das Risiko, bei einem Börsencrash einen sechsstelligen Betrag zu verlieren, dürfte ihm bewusst (gewesen) sein.

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